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UVEK: Langfristige Stromversorgung der Bahnen sichern

Medienmitteilung

UVEK: Langfristige Stromversorgung der Bahnen sichern

Unabhängig von der Strompanne der SBB will das UVEK Fragen der langfristigen
Stromversorgung der Bahnen gründlich unter die Lupe nehmen. Zu diesem Zweck
hat Bundesrat Moritz Leuenberger verschiedene Massnahmen angeordnet: Das
Bahnstromnetz soll dem neuen Stromversorgungsgesetz unterstellt werden. Eine
neue Koordinationsgruppe -bestehend aus Kantonen, Bahnen, Wirtschaft und
Bund - sorgt dafür, dass dieses Netz bedarfsgerecht ausgebaut werden kann.
Das Bundesamt für Verkehr wird zusammen mit den Bahnen den langfristigen
Strombedarf, den weiteren Ausbau und die Finanzierung der
Bahnstromversorgung abklären.

Nach der schwerwiegenden Strompanne vom 22. Juni 2005 hatte Bundesrat Moritz
Leuenberger bei den SBB einen Bericht über die Ursachen, die daraus zu
ziehenden Lehren und die zu treffende Massnahmen angefordert.

Der nun veröffentlichte Bericht der SBB schildert im Detail den Ablauf des
Ereignisses, nennt die Ursachen und die von den SBB eingeleiteten
Massnahmen. Die vom UVEK gestellten Fragen wurden beantwortet, soweit das
heute möglich ist. Der Bericht ist transparent und nachvollziehbar. Die von
den SBB eingeleiteten Massnahmen sind nach einer ersten Beurteilung
angemessen. Weder bei der Sicherheit noch bei der Strommenge besteht
unmittelbarer Handlungsbedarf. Dass sich der von der SBB zuerst vermutete
Grund "Kurzschluss" im Nachhinein als nicht zutreffend erwies, unterstreicht
das Risiko einer voreiligen Benennung von Gründen.

Weder das Blackout vom 22. Juni 2005 noch die kurz darauf folgende Panne in
der Romandie sind auf eine mangelnde Strommenge oder Versorgungsengpässe
zurückzuführen. Trotzdem hat das UVEK die gravierenden Vorfälle zum Anlass
genommen, die längerfristige Bahnstromversorgung zu überprüfen. Folgende
Massnahmen wurden beschlossen:

1. Unterstellung des Bahnstromnetzes unter Stromversorgungsgesetz

Das Bahnstromnetz ist an zentralen Punkten mit dem allgemeinen Stromnetz
verknüpft, es findet ein reger Stromaustausch statt. Im Hinblick auf die
Inbetriebnahme von weiteren FinÖV-Projekten (insbesondere
Gotthard-Basistunnel) wird das UVEK dem Bundesrat beantragen die Versorgung
mit Bahnstrom dem neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG), das zurzeit im
Parlament hängig ist, zu unterstellen. Die Kompetenz des Bundesrates für die
Unterstellung ist im Entwurf zum StromVG bereits vorgesehen. Für die
Ausführung wird das UVEK eine spezielle Verordnung erarbeiten. Das Netz wird
dann neu von der Elektrizitätskommission (ElCom) sowie dem Bundesamt für
Energie beaufsichtigt. Wie die übrigen Netzbetreiber werden die Bahnen somit
die Pflicht haben, u.a. Mehrjahrespläne zu erstellen sowie über den Zustand
der Netze periodisch Bericht zu erstatten.

2. Netzausbau soll vorangetrieben werden

Seit 1976 ist die SBB daran, Strom-Ringleitungen einzurichten, um die
Stabilität des Netzes zu verbessern. Einzelne Projekte konnten realisiert
werden, andere wichtige Vorhaben stocken aber wegen Koordinationsproblemen
zwischen den beteiligten Akteuren sowie langwierigen Verfahren. Dies ist
eine generelle Herausforderung bei der Sicherstellung der langfristigen
Versorgungssicherheit im schweizerischen Energienetz. Unter der Federführung
des BFE soll deshalb eine Koordinationsgruppe mit Vertretern von Kantonen,
Bahnen, Swissgrid, Swisselectric, BAV, ESTI, BUWAL, ARE sowie den
Umweltverbänden dafür sorgen, dass die Netze gezielt und koordiniert
ausgebaut werden (u.a. vermehrt gemeinsame Projekte für Bahnstrom - sowie
übrige Übertragungsleitungen).

3. Langfristige Analyse der Bahnstromversorgung

Bei den laufenden Arbeiten an den Energieperspektiven 2035/2050 soll
insbesondere auch der  Bedarf für die Eisenbahnen berücksichtigt werden.
Dabei sind auch Strategien zu entwickeln, die bei der Beschaffung von neuem
Rollmaterial einen effizienten Energieeinsatz vorsehen. Sollten sich aus
diesen Abklärungen weitere spezifische Vorhaben für das Bahnstromnetz
ergeben, hat das BAV über den weiteren Ausbau, seine finanziellen
Konsequenzen und deren Finanzierung Bericht zu erstatten.

4. Noch offene Fragen

Die Klärung der Verantwortlichkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Die
Verantwortung für das Funktionieren des Bahnbetriebs, inklusive
Energieversorgung, liegt bei den SBB, die mit der Verselbständigung in eine
Aktiengesellschaft auch den Energiebereich vollständig übernommen hat. Die
SBB lässt zurzeit die internen  Verantwortlichkeiten für die Strompanne
abklären.

Was die Aufsicht beim Bund betrifft, so ist für die Sicherheit der
Stromanlagen grundsätzlich das BFE zuständig. Für die Sicherheit der
Bahnstromanlagen im speziellen ist heute das BAV verantwortlich. Bei einer
Unterstellung dieses Bereichs unter das StromVG verändern sich indessen die
Zuständigkeiten. Das UVEK wird die notwendigen Anpassungen vorbereiten,
damit die Schnittstellen bei einer Inkraftsetzung des neuen Gesetzes geklärt
sind. .

Bern, 22. August 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Klarstellung: Das Zitat, das der SonntagsBlick in seinem gestern
publizierten Artikel "SBB-Verwaltungsrat gibt Weibel zum Abschuss frei"
fälschlicherweise Bundesrat Moritz Leuenberger zuordnet, stammt nicht von
ihm, sondern gemäss Angaben der Redaktion von Ständerat Ernst Leuenberger.