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Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping im öffentlichen Verkehr

Medienmitteilung

Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping im öffentlichen Verkehr

In intensiven Gesprächen haben sich Gewerkschaften, Bahnen und UVEK auf
Massnahmen gegen Sozialdumping im öffentlichen Verkehr geeinigt. Diese
werden jetzt umgesetzt. Bereits unter Dach ist der Firmen-GAV der BLS, womit
jetzt alle grossen Bahnen über einen GAV verfügen. Weiter haben die
Unternehmen verbindlich zugesichert, konstruktive Verhandlungen für einen
Rahmengesamtarbeitsvertrag zu führen und im grenzüberschreitenden
Güterverkehr den Leistungstausch bis mindestens Ende 2006 beizubehalten. Für
die Sektoren Post, Telekom und Verkehr hat das UVEK eine
Überwachungskommission eingesetzt. Schliesslich wurde der Vollzug der
gesetzlichen Aufträge zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen in diesen
UVEK-Bereichen vereinheitlicht.

Bundesrat Leuenberger hatte am Kongress des Schweizerischen
Eisenbahnerverbands vom 24. Mai 2005 Massnahmen gegen Sozialdumping im
Öffentlichen Verkehr angekündigt. In intensiven Diskussionen mit den
Gewerkschaften und den Bahnen konnte ein Massnahmenpaket realisiert werden,
das fünf Punkte umfasst:

- Alle drei grossen Normalspurbahnen sollen über einen GAV verfügen. Mit dem
Abschluss des Firmen-GAV zwischen BLS und Personalverbände ist dieses Ziel
erreicht.

- Die SBB, BLS, SOB haben den Personalverbänden nach früheren Gesprächen
nun auch schriftlich konstruktive Verhandlungen für einen Rahmen-GAV
zugesichert. Angestrebt wird eine Einigung  in der ersten Hälfte 2006.

- Das von BLS und SBB Cargo mit ihren Partnern im grenzüberschreitenden
Güterverkehr angewandte Modell "Leistungstausch" soll bis mindestens Ende
2006 weitergeführt werden Die Bahnen haben diesen Leistungsaustausch und die
Bedingungen, unter denen er stattfinden muss, schriftlich zugesichert. So
ist sichergestellt, dass schweizerische Lokführer im Ausland im gleichen
Mass wie ausländische Lokführer im Inland zum Einsatz kommen.

- Neu geschaffen wurde die Überwachungskommission des UVEK, die aus
Vertretern der Sozialpartner und der zuständigen Bundesstellen besteht. Sie
soll die Gefahr von Lohndumping im grenzüberschreitenden Güterverkehr
frühzeitig erkennen und entsprechende Massnahmen entwickeln, Bei Bedarf
werden das Bakom, das Bundesamt für Verkehr und die Postregulation
eingeschaltet.

- Bei der Bestimmung der branchenüblichen Löhne wird im internationalen
Vergleich auf vergleichbare Nominallöhne und nicht auf kaufkraftbereinigte
Werte abgestützt.

Kontrolle der branchenüblichen Arbeitsbedingungen ausgebaut

Zusätzlich hat das UVEK die Kontrollen der branchenüblichen
Arbeitsbedingungen ausgebaut. Die Post-, Telekommunikations- und
Verkehrsmärkte werden seit einigen Jahren schrittweise geöffnet. Immer mehr
werden auch ausländische Anbieter aktiv. In mehreren Fachgesetzen ist
festgelegt, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen als Schutz gegen
Sozialdumping einzuhalten sind. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser
Bedingungen obliegt den zuständigen Fachämtern BAV und Bakom sowie der
Postregulation. Bereits per Ende 2004 hatte Bundesrat Leuenberger
veranlasst, dass die Aufsicht des UVEK in all diesen Sektoren nach denselben
Grundsätzen wahrgenommen wird. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die
bisher guten Erfahrungen im Rahmen der Erteilung der Konzessionen an private
Postanbieter. Die Fachämter haben überdies den Auftrag, mit den
Sozialpartnern das Thema der Arbeitsbedingungen periodisch zu besprechen. Im
Verkehrsbereich laufen unabhängig vom Schutzprogramm zurzeit noch
juristische Abklärungen, welche rechtliche Bestimmungen im Fall des
grenzüberschreitenden Bahngüterverkehrs anwendbar ist. Diese Arbeiten sollen
zügig abgeschlossen werden.

UVEK-Kommission für die Überwachung der Arbeitsbedingungen

Mit einer beratenden Kommission für die Überwachung der Arbeitsbedingungen
in den Bereichen Post, Telekommunikation und Verkehr wird nun auch der
Vollzug der gesetzlichen Aufträge begleitet. Die Kommission hat den Auftrag,
den UVEK-Vorsteher bei der Ausarbeitung und beim Vollzug der gesetzlichen
Aufträge zu den Arbeitsbedingungen in den Bereichen Post, Telekommunikation
und Verkehr zu beraten sowie grundsätzliche Fragen aus diesem Aufsichtsfeld
zu behandeln. Sie setzt sich aus Spitzenvertretern der Arbeitgeber- und der
Arbeitnehmerorganisationen sowie den zuständigen Bundesstellen zusammen.
Vorsitzender der Kommission ist der Generalsekretär des UVEK. Am 19. August
findet die konstituierende Sitzung der Kommission statt.

Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen

Das fünf Punkte umfassende Paket soll im öffentlichen Verkehr faire
Arbeitbedingungen ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden tolerieren keine
Umgehung der Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping. Die Abmachung des
Leistungsaustauschs gewährleistet, dass die schweizerischen Arbeitsnehmer
nicht vom Markt verdrängt werden. Die Markt- und Lohn-Entwicklung wird in
der Überwachungskommission aufmerksam verfolgt. Mit all diesen Massnahmen
wird sichergestellt, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die
zehn neuen EU-Mitgliedstaaten kein Sozialdumping zur Folge hat.

Bern, 18. August 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11