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Lockerung von Briefmonopol keine Gefahr für Service public

Medienmitteilung

Lockerung von Briefmonopol keine Gefahr für Service public

Die Senkung der  Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gefährdet die
flächendeckende Grundversorgung und ihre Finanzierung nicht. Nicht
benachteiligt würden die Rand- und Berggebiete. Zu diesem Schluss kommt eine
vom UVEK in Auftrag gegebene, unabhängige Studie. Sie ist eine Grundlage für
den Bundesrat, der im September über die Marktöffnung entscheidet. Das
Parlament hat sich bereits 2002 für eine Senkung der Monopolgrenze
ausgesprochen. Bundesrat Leuenberger versprach damals, vorgängig die Folgen
der Marktöffnung abklären zu lassen.

Bundesrat und Parlament hatten 2002 beschlossen, nach der vollständigen
Öffnung des Paketmarktes per 2004 mit einem weiteren Öffnungsschritt im Jahr
2006 die Gewichtslimite bei adressierten Briefpostsendungen auf 100 g zu
senken. Gemäss Gesamtschau Post müssen die Auswirkungen der schrittweisen
Marktöffnung in der Schweiz und in der EU vorgängig evaluiert werden. Der
Markt soll nur geöffnet werden, wenn die gute postalische Grundversorgung
auch in Berg- und Randgebieten gesichert und deren Finanzierung garantiert
bleibt. Mit der Evaluation wurde vom UVEK das auf Postbelange spezialisierte
deutsche Beratungsunternehmen WIK-Consult betraut.

1998 wurde der Paketmarkt teilweise, 2004 vollständig geöffnet. In der
Studie wird die Entwicklung im Paketmarkt als ermutigend bewertet. Weder
werde die Grundversorgung noch deren Finanzierung gefährdet. Zwar seien der
Marktanteil der privaten Anbieter mit 17% im Geschäftsjahr 2004 nach wie vor
eher bescheiden und die marktbeherrschende Stellung der Schweizerischen Post
damit unangetastet geblieben, doch seien die Auswirkungen auf die Kunden
trotzdem positiv: Zunehmend profitierten neben den Geschäftskunden auch die
Privatkunden, z.B. in Form verbesserter Einlieferzeiten für Pakete aufgrund
der Wettbewerbssituation. Mit dem Aufbau von alternativen Netzen
entwickelten sich sogar für die Privatkunden allmählich Wahlmöglichkeiten.
Die bisherige Postpolitik von Bundesrat und Parlament der schrittweisen und
kontrollierten Öffnung habe zudem zu einer sehr guten Finanzierung der
Grundversorgung geführt.

Auch Teilöffnung des Briefmarktes führt zu keiner Gefährdung der
Grundversorgung

Gemäss Studie wird die Finanzierung der Grundversorgung in der bisherigen
Qualität auch bei einer Senkung der Monopolgrenze auf 100 g nicht gefährdet.
Die Versorgung der Rand- und Berggebiete sei nicht bedroht.

Mit der Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm erwarten die Evaluatoren
einen begrenzten Markteintritt privater Firmen. Einen Marktanteil privater
Unternehmen von mehr als 2 Prozent am gesamten Briefmarkt erachten die
Experten als unwahrscheinlich. Die Schweizerische Post geniesse einen sehr
hohen Bekanntheitsgrad und einen sehr guten Ruf. Sie habe zudem als
gesetzliche Grundversorgerin Marktvorteile, in deren Genuss private Anbieter
selbst bei flächendeckendem Angebot nicht kämen. Als neue Anbieter in einem
teilweise geöffneten Briefmarkt kommen deshalb in erster Linie Firmen in
Frage wie Paketdienstleister oder Frühzusteller von abonnierten Zeitungen,
die bereits über eine eigene Infrastruktur verfügen.

Wettbewerb schafft kundengerechte Angebote

Gemäss Studie zeigen die Erfahrungen in europäischen Ländern mit
fortgeschrittenerer Marktöffnung, dass sich die Anteile der privaten
Anbieter selbst nach mehreren Jahren nur im einstelligen Prozentbereich
bewegten. Trotzdem wird sich nach Auffassung der Evaluatoren mit dem Schritt
die Kundenorientierung der Schweizerischen Post auch im Briefsektor weiter
verbessern. Gemäss den Erfahrungen im europäischen Umfeld fördert auch ein
beschränkter Marktöffnungsschritt innovative Angebote und schafft damit auch
neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Die europäischen Erfahrungen zeigten aber
auch, dass selbst in Ländern mit einem deutlich grösseren Marktöffnungsgrad
die Grundversorgung und deren Finanzierung bisher nie gefährdet waren. Mit
dem geplanten Schritt besteht deshalb nach Auffassung der Experten keine
Gefahr für die gute flächendeckende Grundversorgung in der Schweiz.

Die Experten empfehlen deshalb dem Bundesrat, die Monopolgrenze auf 100 g zu
senken, verweisen gleichzeitig aber auf die Notwendigkeit einer
ausreichenden Ausstattung der Aufsicht im Postwesen aufgrund steigender
Anforderungen. Der Bundesrat wird im kommenden Herbst 2005 auf Antrag des
UVEK über die Senkung des Briefmonopols entscheiden, nachdem sich die
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen von National- und Ständerat
wunschgemäss dazu äussern konnten.

Im Internet wird der Bericht unter http://www.postreg.admin.ch und
http://www.uvek.admin.ch publiziert.

Bern, 18. August 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Hans Werder, Generalsekretär UVEK, 031 / 322 55 06

Martin Kaiser, Leiter PostReg, 031 / 322 52 69