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Neue Regionalpolitik NRP : Ausrichtung und Fahrplan festgelegt

Neue Regionalpolitik NRP : Ausrichtung und Fahrplan festgelegt

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 17. August 2005 die Ausrichtung
der Neuen Regionalpolitik NRP festgelegt. Die Instrumente sollen
regionales Wirtschaftswachstum unterstützen. In diesem Rahmen wird auch
die Möglichkeit von Steuererleichterungen für Unternehmensansiedlungen
teilweise weitergeführt. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat noch
im Jahre 2005 eine Botschaft zu einem neuen Rahmengesetz vorzulegen.

Der Bundesrat hat die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe (kantonale
Volkswirtschaftsdirektoren und Bundesvertreter) zur Optimierung der
Vorlage zur Neuen Regionalpolitik zur Kenntnis genommen. Diese wurde
eingesetzt, nachdem die Vernehmlassungsergebnisse 2004 kontrovers
ausgefallen waren.

Die NRP-Instrumente sollen Projekte zur Stärkung der Regionen als
Wirtschaftsstandorte unterstützen. Neben einem qualitativ hochstehenden
Angebot an qualifizierten Arbeitskräften und Infrastrukturen rücken
weiche Faktoren wie wirtschaftsfreundliche Institutionen,
Unternehmergeist, regionale Netzwerke oder der Zugang zu Wissen immer
mehr in den Vordergrund. Im internationalen Standortwettbewerb werden
aber regelmässig auch Instrumente eingesetzt, die bei der Förderung von
Einzelunternehmen direkt ansetzen. Dies hat den Bundesrat bewogen, im
Rahmen der Neuen Regionalpolitik weiterhin die Möglichkeit von
Steuererleichterungen für Unternehmensansiedlungen vorzusehen.

Der Bund wird sich mit der NRP insbesondere in Berggebieten, ländlichen
Räumen und Grenzregionen engagieren. Zur Finanzierung wird der
bisherige Fonds für Investitionshilfe für Berggebiete herangezogen; dem
Bund werden jedoch auch zusätzlich neue Aufwendungen von rund 30 Mio.
Franken pro Jahr entstehen.

Das EVD wird noch im Jahre 2005 eine Botschaft zu einem neuen
Rahmengesetz vorlegen. Ein erstes mehrjähriges Umsetzungsprogramm
sollte von den Eidg. Räten 2007 beschlossen werden. Mit der Botschaft
2005 soll auch eine Übergangsregelung beantragt werden, die für die
auslaufenden Instrumente wie den BB zu Gunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete eine Weiterführung bis zur Inkraftsetzung des ersten
Mehrjahresprogramms regelt.

Eric Scheidegger, seco, Leiter der Direktion für Standortförderung,
Tel. 031 322 29 59