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Kriegsmunitionsrückstände: Zivilbevölkerung besser schützen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Bern, 17. August 2005

Pressemitteilung

Kriegsmunitionsrückstände: Zivilbevölkerung besser schützen

Der Bundesrat anerkennt die Verantwortung der Staaten bei der Reduzierung
des Gefahrenpotenzials, das für die Zivilbevölkerung von explosiven
Kriegsmunitionsrückständen ausgeht. Er überweist mit heutigem Beschluss die
Botschaft sowie den Entwurf des Bundesbeschlusses zur Ratifizierung eines
entsprechenden Protokolls, das Staaten in diesem Bereich zu Massnahmen
verpflichtet, ans Parlament.

Abgefeuerte, aber nicht explodierte Munition stellt eine erhebliche
Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar, namentlich auch nach Beendigung
eines bewaffneten Konflikts. Behindert werden der Wiederaufbau, Transport
von Hilfsgütern sowie landwirtschaftliche Urbarmachung. Abhilfemassnahmen
sind u.a. die Räumungspflicht, Aufzeichnungspflicht und
Informationsaustausch, Warnung und Aufklärung der Bevölkerung sowie die
Einhaltung von gewissen Richtlinien bei der Herstellung, Handhabung und
Lagerung solcher Munition.

Diese Massnahmen werden spezifiziert durch das Protokoll V zum Übereinkommen
über konventionelle Waffen von 1980 (Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über
das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller
Waffen, die übermässiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken
können). Das Protokoll V wurde von der Vertragstaaten des Übereinkommens im
November 2003 verabschiedet. Selbst wenn das Protokoll V nicht sämtliche mit
explosiven Kriegsmunitionsrückständen in Verbindung stehende Probleme zu
lösen vermag, stellt es gleichwohl eine bedeutsame Anerkennung der
Verantwortung der Staaten für die Reduzierung des Gefahrenpotentials von
explosiven Kriegsmunitionsrückständen für die Zivilbevölkerung dar. Der
Bundesrat hat heute die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesbeschlusses
zur Annahme des Protokolls zuhanden des Parlaments gutgeheissen.

Die Protokolle I - IV des Übereinkommens betreffen Waffen, die nicht
entdeckbare Splitter erzeugen, sowie Minen, Sprengfallen und andere
explosive Vorrichtungen, Brandwaffen und Blendlaserwaffen. Die Schweiz hat
alle diese Protokolle ratifiziert.