Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Untersuchung zur IV-Situation beim Bund


MEDIENMITTEILUNG

Untersuchung zur IV-Situation beim Bund

17. Aug 2005 (EFD) Die Anzahl der jährlichen Neurentenbeziehenden in der
Bundesverwaltung liegt leicht unter dem schweizerischen Landesdurchschnitt.
Der totale Invalidenrentenbestand (inkl. Berufsinvalidenrentner/innen)
hingegen liegt leicht über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Anzahl
und Gründe der verwaltungsinternen Invalidisierungen sind jedoch nur
beschränkt mit jenen auf nationaler Ebene vergleichbar. Eine Vorbildfunktion
nimmt die Bundesverwaltung bei der beruflichen Wiedereingliederung von
erwerbsbehinderten Personen ein. Um die gesundheitlich bedingten
Ausfallzeiten der Mitarbeitenden zu vermindern und eine allfällige Tendenz
zur Chronifizierung zu brechen, wird ein Konzept für ein betriebliches
Gesundheitsmanagement des Bundes ausgearbeitet. Dies sind die wichtigsten
Schlussfolgerungen eines Berichts zur IV-Situation beim Bund, den der
Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch verabschiedet hat.

Der Bericht zur IV-Situation beim Bund gibt Antworten auf Fragen der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerats. Diese wollte wissen, wie sich
der Vollzug der Invalidenversicherung innerhalb der Bundesverwaltung im
Vergleich zu jenem auf nationaler Ebene präsentiert. Im Bericht kommt der
Bundesrat zum Schluss, dass sich die Anzahl der jährlich neuen
Invalidisierungen in der Bundesverwaltung unter dem Landesdurchschnitt
entwickelt. Indessen liegt die Gesamtanzahl der IV-Rentenbeziehenden in der
Bundesverwaltung leicht über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt der
erwerbstätigen Schweizer Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
Letzteres ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den ausgerichteten
Invalidenrenten der Pensionskasse des Bundes PUBLICA auch jene
eingeschlossen sind, die ehemalige Angestellte der Swisscom und der RUAG
beziehen. Diese Rentnerinnen und Rentner sind nach der Verselbstständigung
ihrer Unternehmen bei der Pensionskasse des Bundes verblieben.

Der Vergleich von Daten zur IV-Situation beim Bund und auf nationaler Ebene
ist jedoch zu relativieren. Erst seit dem 1. Juni 2003 sind die
Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente in der Bundesverwaltung
und auf nationaler Ebene harmonisiert (siehe Kasten). Dies führte zu einem
drastischen Rückgang der so genannten Berufsinvalidität. Anspruch auf eine
Invalidenleistung hat seit diesem Datum nur noch, wer im Sinne des IVG
erwerbsunfähig ist und wenn alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen nicht
zum Erfolg geführt haben. Allfällige Berufsinvalidenrenten werden neu nur
dann ausgerichtet, wenn der Arbeitgeber das zur Finanzierung dieser Rente
erforderliche Deckungskapital PUBLICA vollständig vergütet.

Vorbildliche berufliche Wiedereingliederung von erwerbsbehinderten Personen

Eine Vorbildfunktion nimmt die Bundesverwaltung bei der beruflichen
Wiedereingliederung von erwerbsbehinderten Personen ein. Im Jahr 2003 waren
215 erwerbsbehinderte Personen an einer ihren Bedürfnissen angepassten
Arbeitsstelle beschäftigt. Die Arbeitsplätze werden über einen speziellen
Kredit finanziert. Dessen periodische Überprüfung soll inskünftig verstärkt
gewährleisten, dass die Gelder nach erfolgter erfolgreicher Integration der
erwerbsbehinderten Personen neu vergeben werden können.

Einheitliches Gesundheitsmanagement in Arbeit

Handlungsbedarf besteht hingegen für die Entwicklung von Strategien und
Instrumenten, welche die Führungskräfte hinsichtlich der Art und Häufigkeit
der gesundheitlich bedingten Abwesenheiten von Mitarbeitenden
sensibilisieren sollen. Ebenso sollen die Instrumente auf die Verminderung
der Ausfallzeiten abzielen und allfällige Tendenzen zur Chronifizierung
brechen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidg.
Personalamts wird dem Bundesrat im ersten Quartal 2006 Vorschläge für ein
einheitliches Gesundheitsmanagement unterbreiten. Die Arbeitsgruppe prüft
verschiedene Massnahmen und Erfassungsinstrumente im Bereich der
Gesundheitsprävention und der Früherkennung von wiederkehrenden Absenzen.
Ferner erarbeitet sie Grundlagen für ein Anwesenheitsmanagement, welches den
Führungskräften ermöglicht, wiederholte Absenzen ihrer Mitarbeitenden und
deren Gründe früh zu erkennen.

Voraussetzungen zum Bezug einer IV-Rente in der Bundesverwaltung seit 1.
Juni 2003

Gemäss Art. 45 PKBV* 1 hat eine beim Bund angestellte Person nur Anspruch
auf eine Invalidenrente von PUBLICA, wenn sie gestützt auf den Entscheid der
zuständigen kantonalen IV-Stelle im Sinne des IVG rentenberechtigt ist.
Damit gelten seit dem 1. Juni 2003 für den Anspruch auf eine Invalidenrente
von PUBLICA und eine Invalidenrente nach IVG die gleichen Voraussetzungen.

Subsidiär kann eine so genannte Berufsinvalidenrente bei negativem Entscheid
der kantonalen IV-Stelle von PUBLICA dann ausgeschüttet werden, wenn ein
positiver Entscheid des Ärztlichen Dienstes der Bundesverwaltung vorliegt
und der Arbeitgeber das zur Finanzierung dieser Rente erforderliche
Deckungskapital PUBLICA vollständig vergütet (Art. 48 Abs. 4 und 7 PKBV 1).

Berufsinvalidität liegt dann vor, wenn eine versicherte Person aus
gesundheitlichen Gründen für ihre bisherige oder für eine andere zumutbare
Beschäftigung nicht mehr tauglich ist (Art. 48 Abs. 2 PKBV 1).
Berufsinvalidenrenten werden grundsätzlich nicht ausgerichtet, wenn die
Person jünger als 50 jährig ist (Art. 48 Abs. 4),

* PKBV = Verordnung über die Versicherung im Kernplan der Pensionskasse

Auskunft für Medienschaffende:

David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65 Emmanuel Ullmann, Eidg.
Personalamt, 031 325 73 75

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch