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512,7 Millionen Franken für zivile Bundesbauten


MEDIENMITTEILUNG

512,7 Millionen Franken für zivile Bundesbauten

17. Aug 2005 (EFD) Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit dem heute
verabschiedeten zivilen Bauprogramm 2006 einen Verpflichtungskredit von
insgesamt 512,7 Millionen Franken. Die grössten Projekte sind der Umbau und
die Sanierung des Parlamentsgebäudes in Bern sowie das neue Rechenzentrum
der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15 A in Bern. Ebenfalls enthalten
sind der Zusatzkredit für die Sanierung Altbau des Schweizerischen
Landesmuseums in Zürich und der Verpflichtungskredit "Miet- und Pachtzinse"
für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen.

Das Parlamentsgebäude in Bern soll saniert und umgebaut werden. Ein
Grossteil der Haustechnikanlagen (Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-,
Kälte- und Klimaanlagen) hat ihre garantierte Betriebsdauer erreicht und
muss ersetzt werden. Weitere dringende Massnahmen sind der Ersatz alter
Fenster, die Sanierung von Toilettenanlagen, die Auffrischung von
denkmalgeschütztem Mobiliar und die Sanierung des Gebäuderisses an der
Ostwand und der renovationsbedürftigen Teile der Gebäudehülle. Im
Zusammenhang mit den vorgesehenen Arbeiten ist nun auch ein neuer
"Besucherzugang Süd" via Bundesterrasse vorgesehen. Zudem soll die
Betriebsinfrastruktur im Bereich der Kommissionszimmer und Ratssäle gemäss
benutzerdefinierten Bedürfnissen erneuert werden. Aufgrund des Vorprojekts
und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 72 Millionen
Franken erforderlich.

Die Sanierung der Verwaltungsgebäude an der Eigerstrasse 61 und 65 erfordert
aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung einen
Verpflichtungskreditkredit von 14,7 Mio. Franken. Der heutige Zustand des
Gebäudes Eigerstrasse 61 macht eine Sanierung des gesamten Gebäudes
notwendig und am Gebäude Eigerstrasse 65 werden einzelne Gebäudeteile
saniert.

An der Fellerstrasse 15 A in Bern wird das neue Rechenzentrum der
Bundesverwaltung realisiert. Die Gebäudehülle wird lediglich generell
überholt und partiell der neuen Nutzung angepasst. Die haustechnischen
Anlagen müssen aufgrund der Nutzungsänderung komplett ersetzt werden. Mit
der Prozesswärme des Rechenzentrums sollen künftig das Rechenzentrum selbst
und die bundeseigenen Nachbargebäude Fellerstrasse 15 und 21 beheizt werden.
Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags ist ein
Verpflichtungskredit von 34,9 Millionen Franken erforderlich.

Um das Rechenzentrum Fellerstrasse 15 A betreiben zu können, muss die
gesamte Telekommunikationserschliessung und -ausrüstung von Grund auf
erneuert werden. Für dieses Projekt wird mit Kosten von 9,6 Millionen
Franken gerechnet.

Für die 1. Etappe der Sanierung des Altbaus des Schweizerischen
Landesmuseums in Zürich haben die eidg. Räte am 17. Dezember 2003 einen
Kredit von 16 Millionen Franken bewilligt. Die Gesamtsanierung wurde aber
bewusst zurückgestellt, um vorerst die baurechtlichen Fragen des
Erweiterungsbaus zu klären. Um trotz diesen Verzögerungen den Museumsbetrieb
baldmöglichst wieder attraktiv gestalten zu können, ist nun vorgesehen,
einen Teil der schon in der Baubotschaft 2003 aufgezeigten notwendigen
Gesamtsanierung (2. Etappe) ohne Präjudiz für den Gesamtbau vorzuziehen. Der
für das Museum wichtigste Gebäudeteil, der Bahnhofsflügel mit der
Ruhmeshalle, wird nun schon mit der 1. Etappe saniert. Aufgrund des
Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Zusatzkredit von 31Millionen
Franken erforderlich.

Das Sammlungszentrum des Schweizerischen Landesmuseums in Affoltern am Albis
wird ab Sommer 2006 in Etappen in Betrieb genommen. Ein effizienter Betrieb
ist nur mit einer entsprechend schnellen Datenverbindung mit Zürich möglich.
Die vorgeschlagene Variante sieht eine Mietlösung mit Erstellungskosten für
baulich-technische Anschlussmassnahmen von 0,5 Millionen Franken vor.

100 Millionen Franken sind als Sammelkredit im zivilen Bauprogramm 2006
enthalten. Hier geht es um diverse Vorhaben, die weniger als 10 Millionen
Franken kosten, beispielsweise um bauliche Massnahmen und Ausstattungen bei
Schweizer Vertretungen im Ausland, um Kredite für Vor- und Bauprojekte oder
um Mittel für dringliche bauliche Änderungen in bundeseigenen
Liegenschaften.

Der grösste Betrag, nämlich 250 Millionen Franken, ist für den
Verpflichtungskredit "Miet- und Pachtzinse" für die Unterbringung des
Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen reserviert. Zur genauen Festlegung
von Art und Umfang der finanziellen Beteiligung des Standortkantons haben
die St.Galler Regierung und der Bundesrat eine Grundsatzvereinbarung
abgeschlossen, wonach der Kanton St. Gallen im Auftrag und nach den Vorgaben
des Bundes das Gerichtsgebäude auf eigene Rechnung erstellt. Der Kanton
bleibt Eigentümer der Liegenschaft und vermietet das Gebäude dem Bund für
die feste Dauer von 50 Jahren zur Nutzung. Danach geht die Liegenschaft
entschädigungslos an den Bund über. Aufgrund der Vorgaben und der
getroffenen Annahmen ergibt sich ein jährlicher Anfangsmietzins (ohne
Nebenkosten) von 3,35 Millionen Franken. Für die Laufzeit von 50 Jahren
ergeben sich auf dieser Grundlage Gesamt-Mietkosten von rund 250 Millionen
Franken.

Auskunft für Medienschaffende:

Danila Feldmann, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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