EJPD schickt Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung
Bern, 17.08.2005. Eine Revision des Strafrechts soll die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erleichtern. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis am 31. Dezember 2005 in die Vernehmlassung zu schicken.
Neu werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisiert. Dazu gehören Delikte wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Freiheitsberaubung, Folter, Sexualdelikte und Apartheid, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Zwar sind diese Straftaten in der Regel bereits heute durch das schweizerische Recht erfasst. Es fehlt jedoch das erschwerende Element des Angriffs gegen die Zivilbevölkerung, das nicht mitbestraft werden kann.
Präzise Definition soll Klarheit schaffen
Kriegsverbrechen werden in der Schweiz bisher durch einen
Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht (Genfer und Haager Abkommen)
strafrechtlich erfasst. Die Bestrafung solcher Völkerrechtsverletzungen soll nun
auf eine klarere innerstaatliche Gesetzesgrundlage gestellt werden. Verbrechen
wie beispielsweise Kriegshandlungen gegen die Zivilbevölkerung oder der Einsatz
verbotener Waffen werden in Zukunft ausdrücklich im Strafgesetz
genannt.
Zuständigkeiten neu regeln
Weiter soll die Zuständigkeit zur Strafverfolgung neu geregelt werden.
Demnach führen grundsätzlich die zivilen Strafverfolgungsbehörden des Bundes
Verfahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen. Die Militärjustiz ist zuständig für Taten, die von einem
Angehörigen der Schweizer Armee begangen wurden oder denen eine solche Person
zum Opfer gefallen ist. Befindet sich die Schweiz im Krieg, führt die
Militärjustiz die Verfahren sowohl gegen Zivil- wie gegen
Militärpersonen.
Der Tatbestand des Völkermordes wurde bereits im Jahr 2000 ins schweizerische Recht eingeführt. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Arbeiten werden nur geringfügige Anpassungen der Bestimmung vorgeschlagen.
Anpassung an das Römer Statut
Der Internationale
Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung und
Beurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen. Er wird nur dann tätig, wenn die Mitgliedstaaten nicht willens
oder nicht in der Lage sind, diese auf ihrem Hoheitsgebiet oder durch eigene
Staatsangehörige begangenen Verbrechen selber zu verfolgen. Die Schweiz hat das
Römer Statut des IStGH im Jahr 2001 ratifiziert. Dabei wurden die unmittelbar
notwendigen Gesetzesanpassungen (Zusammenarbeit mit dem Gericht) vorgenommen.
Durch die vorliegende Gesetzesrevision soll das materielle Strafrecht nun
umfassend an das In Römer Statut angepasst werden.
Weitere
Auskünfte:
Andrea Candrian,
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 97 92 oder
078/ 633 12
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