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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Weiterführung der Bundeshilfe für die Verbesserung der Wohnverhältnisse

Weiterführung der Bundeshilfe für die Verbesserung der Wohnverhältnisse
in Berggebieten

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 20.
März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten
(VWBG) verabschiedet. Die Gesetzesänderung bezweckt die Weiterführung
der Bundeshilfe bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA).

Die gegenwärtige Förderungsphase endet per 31. Dezember 2005. Die NFA
sieht vor, dass der Bund Massnahmen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse in den Berggebieten den Kantonen überlässt. Der
Bundesrat kommt mit dem Botschaftsentwurf der Motion Imfeld nach,
welche das Parlament in der Sommersession 2005 verabschiedet hat.

Aufgrund des VWBG richten Bund und Kantone sowie gegebenenfalls
Gemeinden und Dritte Finanzhilfen aus. Seit dem Inkrafttreten dieses
Bundesgesetzes am 1. Januar 1971 sind bis zum 31. Dezember 2004
Finanzhilfen für 24 050 Wohneinheiten zugesichert worden.

Ernst Hauri, Bundesamt für Wohnungswesen, Tel.: 032 / 654'91'8