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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat verabschiedet Botschaft

 

Bern, 17.08.2005. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Zürich zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die neue Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 27. Februar 2005 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft fest.

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, 031 322 43 92