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Neue Verordnung über die Gebühren für die Eidg. Edelmetallkontrolle


MEDIENMITTEILUNG

Neue Verordnung über die Gebühren für die Eidg. Edelmetallkontrolle

17. Aug 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Revision der Verordnung über
die Gebühren für die eidgenössische Edelmetallkontrolle verabschiedet.
Gleichzeitig hat er in die Edelmetallkontrollverordnung (EMKV) eine neue
Bestimmung eingefügt, die es den Herstellern ermöglicht, mit der
Edelmetallkontrolle Verträge abzuschliessen, um unter gewissen Bedingungen
in den Genuss von ermässigten Gebühren zu kommen. Die neuen Bestimmungen
treten auf den 1. September 2005 in Kraft.

Die revidierte Verordnung regelt die Gebühren für Dienstleistungen der
Kontrollämter sowie jene für die Vornahme von Feingehaltsbestimmungen durch
Edelmetall-Scheideanstalten. Sie betrifft hauptsächlich die Gebühren für die
amtliche Stempelung von Edelmetallwaren - staatliche Garantie der
Konformität -, für Feingehaltsbestimmungen der gesetzlichen Edelmetalle
Gold, Silber, Platin und Palladium sowie für Bewilligungen und
Verantwortlichkeitsmarken (Edelmetallhandel). Mit der Revision der
Verordnung sind die Gebühren auch der Teuerung angepasst worden.

Die Gebührenverordnung trägt den heute in der Industrie geltenden
Zertifikations- und Akkreditierungsverfahren Rechnung. Letztere werden mit
einer neuen Bestimmung auch in die Verordnung über die Edelmetallkontrolle
(EMKV) eingefügt. Diese Anpassung sieht unter anderem die vertraglich
geregelte Anerkennung der Konformitätszertifikate für Edelmetalllegierungen
vor, die für die Herstellung von Waren bestimmt sind . Im Weiteren kann den
Herstellern aufgrund der EMKV eine vertraglich geregelte Bewilligung erteilt
werden, die amtliche Stempelung - am Domizil des Herstellers und unter der
Aufsicht der Edelmetallkontrolle - selber vorzunehmen. In diesen Fällen
erfolgt die Verrechnung der Gebühren zu einem ermässigten Ansatz.

Der Edelmetallkontrolle, die der Oberzolldirektion angegliedert ist, obliegt
der Vollzug des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit
Edelmetallen und Edelmetallwaren. Das Gesetz regelt insbesondere die
amtliche Stempelung von Edelmetallwaren, die formelle (Bezeichnung) und
materielle Kontrolle entsprechender Waren im grenzüberschreitenden Verkehr
und auf dem Inlandmarkt sowie die Feingehaltsbestimmung der Edelmetalle.
Sämtliche Labors der Edelmetallkontrolle sind nach ISO-Norm 17025
akkreditiert. Die Edelmetallkontrolle spielt ein aktive Rolle im Kampf gegen
unlautere Konkurrenz, Fälschungen und bei der Erhaltung des guten Rufes der
Schweizer Qualität im Edelmetallsektor.

Auskunft für Medienschaffende:

Pierre Vuilleumier, Edelmetallkontrolle, Tel. 031 324 15 59

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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