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Bundesrat verabschiedet Verordnung über den Lufttransport

Medienmitteilung

Bundesrat verabschiedet Verordnung über den Lufttransport

Der Bundesrat hat die Verordnung über den Lufttransport (LTrV)
verabschiedet, welche die juristische Situation der Flugpassagiere
verbessert. Die neue Verordnung ist die Umsetzung des Übereinkommens von
Montreal ins Schweizer Recht. Das Übereinkommen von Montreal hat der
Bundesrat am 22. Juni ratifiziert. Die neue Verordnung über den
Lufttransport tritt am 5. September 2005 in Kraft.

Die Verordnung über den Lufttransport übernimmt die Bestimmungen des
Übereinkommens von Montreal und verbessert damit die Stellung der
Flugpassagiere. Zentraler Punkt des Übereinkommens von Montreal ist die
Einführung einer unbegrenzten Haftpflicht von Fluggesellschaften gegenüber
Passagieren, die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Das
Übereinkommen schafft zu diesem Zweck ein System von Verantwortlichkeiten
auf zwei Ebenen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100 000
Sonderziehungsrechten (entspricht rund 180 000 Schweizer Franken) ist die
Fluggesellschaft haftbar, unabhängig davon, ob sie für den Schaden
verantwortlich gemacht werden kann. Für höhere Schäden entsteht eine
Haftpflicht nur dann, wenn die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft.
Lediglich wenn es dem Luftfahrtunternehmen gelingt zu beweisen, dass es
einen Unfall nicht verschuldet hat, wird es von einer Haftung befreit.

Die Verordnung über den Lufttransport, die am 5. September 2005 in Kraft
tritt, gilt sowohl im nationalen als auch im internationalen Luftverkehr für
Personen und deren Gepäck, aber auch für Fracht. Sie wird immer dort
wirksam, wo das Übereinkommen von Montreal nicht anwendbar ist und sie ist
ebenfalls mit den entsprechenden Reglementen der Europäischen Union
kompatibel. Aufgehoben wird im Gegenzug das bestehende
Lufttransportreglement, das noch auf dem Warschauer Abkommen basierte. Das
Übereinkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 ersetzt das Warschauer Abkommen
von 1929.

Bern, 17. August 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Anton Kohler, Informationsbeauftragter BAZL, 031 325 83 70