Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat Hans-Rudof Merz findet bei hotelleriesuisse Unterstützung für MWST-Einheitssatz


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat Hans-Rudof Merz findet bei hotelleriesuisse Unterstützung für
MWST-Einheitssatz

16. Aug 2005 (EFD) Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der Branchenverband
hotelleriesuisse haben heute eine Aussprache über die Zukunft des
reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen
(MWST-Sondersatzes) geführt. Der Sondersatz ist aktuell befristet auf Ende
2006. Hotelleriesuisse unterstützt grundsätzlich den Willen des Bundesrates,
mittelfristig einen Mehrwertsteuer-Einheitssatz einzuführen. Bis zu diesem
Zeitpunkt soll jedoch am MWST-Sondersatzes für Beherbungsleistungen
festgehalten werden. Bundesrat Hans-Rudolf Merz ist gewillt, dieses Anliegen
zu unterstützen.

Die Mehrwertsteuer wurde im Jahre 1995 eingeführt. Seither ist das Regelwerk
zu einem schwierig durchschaubaren und nicht mehr zumutbaren Dschungel
geworden. Deshalb strebt der Bundesrat mittelfristig die ideale
Mehrwertsteuer an. Dies bedingt die Einführung eines Einheitssatzes sowie
die Abschaffung aller 25 Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht. Damit wird
das Steuersystem wesentlich vereinfacht. Zudem wird der Mehrwertsteuersatz
durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage tiefer als der heutige
Normalsatz zu liegen kommen.

Hotelleriesuisse ist gemäss ihrem Präsidenten Guglielmo Brentel unter
gewissen Rahmenbedingungen bereit, auf die Absicht des Bundesrates
einzutreten. Bedingungen für hotelleriesuisse sind zum einen die Aufhebung
aller Ausnahmen. Zum andern darf der Systemwechsel nicht zu Mehreinnahmen
führen. Bis zur Einführung des Einheitssatzes plädiert hotelleriesuisse für
eine befristete Weiterführung des MWST-Sondersatzes für
Beherbergungsleistungen. Bundesrat Hans-Rudolf Merz ist gewillt, in diesem
Rahmen die Verlängerung des Sondersatzes zu unterstützen.

Im November 2004 hat das Schweizer Volk der Neuen Finanzordnung zugestimmt.
Darin wurde auch die verfassungsmässige Kompetenz zur Festlegung eines
reduzierten Mehrwertsteuersatzes (MWST-Sondersatz) für
Beherbergungsleistungen auf Gesetzesstufe geschaffen. Der aktuelle
Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist im Gesetz mit Geltung bis 31.
Dezember 2006 zeitlich befristet. Damit die Hotellerie den reduzierten Satz
bis zur Einführung eines Einheitssatzes weiter anwenden kann, muss diese
Befristung neu festgelegt werden. Mit der Fort-führung des bestehenden
Systems soll vermieden werden, dass der anzuwendende Mehrwertsteuersatz
innert weniger Jahre mehrfach ändert. Dies vermeidet administrativen Aufwand
und Zusatzkosten für die Hotelbetriebe und die Verwaltung.

Im Gespräch wies hotelleriesuisse auch auf die schwierigen
Rahmen-bedingungen und den fortdauernden Strukturanpassungsprozess der
Schweizer Hotellerie hin. Eine beschleunigte Marktöffnung und weniger
einengende Regulierungen sind deshalb für hotelleriesuisse eine
lebenswichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft
der Hotelwirtschaft.

Auskunft für Medienschaffende:
Alexandre Schmidt, Persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Hans-Rudolf Merz,
Telefon 031 322 64 35
Dr. Christoph Juen, Direktor hotelleriesuisse, Telefon 031 370 42 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch