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Importstopp wegen Geflügelpest gilt nun auch für Russland und

Importstopp wegen Geflügelpest gilt nun auch für Russland und
Kasachstan

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat den vor rund eineinhalb
Jahren erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest in Asien, auch
Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, nun auch für Russland und
Kasachstan in Kraft gesetzt. In den Ländern ist der gleiche Typ eines
Geflügelpest-Erregers wie in den anderen Ländern Asiens aufgetreten.
Die Erweiterung des Importstopps ist ein rein formeller Akt, da keine
Produkte zwischen Russland, Kasachstan und der Schweiz gehandelt
werden, über die der Geflügelpest-Erreger eingeschleppt werden könnte.

Mit der geänderten "Verordnung über vorübergehende Massnahmen an der
Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest" dürfen ab dem 12.
August keine Vögel und deren Produkte wie Eier, Fleisch oder
unbehandelte Federn aus Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien,
Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und der
Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) eingeführt werden. Dies
gilt sowohl für den Handel wie für Privatpersonen.

Generell stufen Experten das Risiko, dass die Geflügelpest aus den
betroffenen Ländern in die Schweizer Geflügelbestände eingeschleppt
wird, als gering ein. Dies wurde an einem Treffen von Fachleuten der
Vogelwarte Sempach, des nationalen Referenzzentrums für Geflügel- und
Kaninchenkrankheiten und der Bundesämter für Gesundheit und
Veterinärwesen deutlich. Möglich wäre eine Einschleppung über illegale
Importe von Vögeln oder Geflügelprodukten. Hier sind alle aufgerufen,
aus den betroffenen Ländern keine solchen Mitbringsel in die Schweiz zu
schmuggeln. Aus Russland und Kasachstan ist auch eine Einschleppung
über Zugvögel nicht völlig auszuschliessen. Den weiten Weg legen laut
Vogelwarte Sempach vor allem Tafel- und Reiherenten zurück. Diese
überwintern auf grösseren Gewässern in der Schweiz. Ein Kontakt zu
Hühnerhaltungen ist laut Experten unwahrscheinlich, die
Einschleppungsgefahr deshalb gering.

So unwahrscheinlich eine Einschleppung auch sein mag, auszuschliessen
ist sie nicht. Die beste Vorbeugung sind aufmerksame Halterinnen und
Halter von Geflügel. Sie sind aufgerufen, die üblichen
Hygienemassnahmen konsequent umzusetzen und bei Verdacht auf
Geflügelpest unverzüglich einen Tierarzt /eine Tierärztin zu
kontaktieren. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die
GeflügelhalterInnen in den kommenden Wochen erneut über Massnahmen zum
Schutz ihrer Bestände und über die Symptome der Geflügelpest
informieren.

Bundesamt für Veterinärwesen
Medien- und Informationsdienst

Marcel Falk Kommunikation 031 323 84 96