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Treffen zwischen dem Chef der Politischen Abteilung I des EDA und dem türkischen Botschafter in der Schweiz


Bern, 28. Juli 2005

Pressemitteilung

Treffen zwischen dem Chef der Politischen Abteilung I des EDA und dem
türkischen Botschafter in der Schweiz

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Dogu Perinçek fand heute in Bern
ein Treffen zwischen dem türkischen Botschafter in der Schweiz und dem Chef
der Politischen Abteilung I des EDA, Botschafter Jean-Jacques de Dardel,
statt.

Das EDA erklärte sich erneut erstaunt über die fortdauernden Proteste der
türkischen Regierung gegen die Untersuchung, die der Staatsanwalt von
Winterthur / Unterland gegen Dogu Perinçek eröffnet hatte. Der Staatsanwalt
hatte Herrn Perinçek am Samstag, dem 23. Juli 2005, einvernommen, nachdem
dieser den Völkermord an den Armeniern an einer öffentlichen Veranstaltung
in Glattbrugg / Opfikon als «  imperialistische Lüge » bezeichnet hatte.

Das EDA betonte in diesem Gespräch, dass die Schweizer Gesetzgebung im
vorliegenden Fall anwendbar ist, und verwies auf Artikel 261 bis des
Schweizerischen Strafgesetzbuchs, wonach die Leugnung, Verharmlosung und
Rechtfertigung von Völkermord und anderen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit strafbar ist. Die Modalitäten der Anwendung der gesetzlichen
Bestimmungen unseres Landes stehen den gerichtlichen Instanzen zu.

Aufgrund der im schweizerischen System angewandten Gewaltenteilung obliegt
es den zuständigen Gerichtsbehörden, zusätzliche Informationen zum weiteren
Verfahren zu vermitteln.

Das EDA weist darauf hin, dass der Bundesrat die tragischen Deportationen
und Massaker an Armeniern in der Endphase des Osmanischen Reiches immer
bedauert und verurteilt hat. Er ist jedoch der Auffassung, dass es vor allem
eine Aufgabe der historischen Forschung ist, Licht in diese Ereignisse zu
bringen und sie in ihrem geschichtlichen Kontext zu beurteilen. Der
Bundesrat begrüsst daher den Vorschlag der türkischen Regierung, dass sich
eine gemischte türkisch-armenische Historikerkommission gemeinsam der
vertieften Prüfung dieser Frage annimmt.

Das EDA ist zuversichtlich, dass diese Erläuterungen zum schweizerischen
Rechtssystem und dessen Funktionieren der Wiederherstellung einer ruhigeren
Arbeitsatmosphäre förderlich sind.