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Neues Bundesgesetz über Geoinformation: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

3003 Bern, 23. Juni 2005

Medieninformation

Neues Bundesgesetz über Geoinformation: Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Vernehmlassungsverfahren zum neuen
Bundesgesetz über Geoinformation eröffnet und das VBS beauftragt, den
diesbezüglichen Gesetzesentwurf samt Erläuterungen den Kantonen, den
politischen Parteien und den interessierten Kreise zur Stellungnahme zu
unterbreiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende November 2005.

Mit dem neuen Gesetz soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für die
Landesvermessung, die Amtliche Vermessung und für alle weiteren aufgrund
verschiedener Bundesrechtserlasse erhobenen Informationen über Grund und
Boden geschaffen werden. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass
den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der
Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet
der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig,
aktuell, in der richtigen Qualität und zu tragbaren Kosten zur Verfügung
stehen.

Geoinformationen entstehen aus raumbezogenen Daten, welche die Gegebenheiten
eines Landes beschreiben - sei es durch Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen
oder andere Kriterien. Sie bilden die Basis für Planungen, Massnahmen und
Entscheidungen aller Art, in der Verwaltung genauso wie in der Politik, der
Wirtschaft und Wissenschaft oder im Privatbereich. Ohne Geoinformationen und
die ihnen zu Grunde liegenden Geodaten wäre eine gut funktionierende direkte
Demokratie undenkbar. Ihr enormes Potenzial - in politischer wie in
volkswirtschaftlicher Hinsicht - macht Geoinformationen zu einem
Wirtschaftsgut ersten Ranges.

In der Bundesverwaltung liegen über Hundert verschiedene Geodatensätze vor.
Eine noch grössere Menge an Geodatenbeständen findet sich auf kantonaler und
kommunaler Ebene. All diese Informationen wurden mit erheblichen Kosten
erhoben und verkörpern insgesamt einen enormen, auf mehr als 5 Milliarden
Franken geschätzten Wert. Bei weitem die wichtigsten Nutzer der Geodaten der
öffentlichen Hand sind die Dienststellen der öffentlichen Verwaltung selbst
bzw. Dritte, die im öffentlichen Auftrag handeln.

Die Vernehmlassungsunterlagen können über die swisstopo - Internetadresse
www.swisstopo.ch/de/basics/law/geoig oder bei swisstopo, Supportbereich
Führungsunterstützung, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern (Tel. 031/963 22 24,
Fax. 031/963 24 59) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum
30. November 2005.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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