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Weko eröffnet zweite Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung

Weko eröffnet zweite Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung

Anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Juli 2005 hat die Wettbewerbskommission
(Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz einen zweiten,
überarbeiteten Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) zur Vernehmlassung verabschiedet.

Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen
Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz
unproblematisch sind.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 30. September 2005.

Weitere Informationen unter www.weko.ch.

Rolf Dähler
031 322 20 41

Christoph Tagmann
031 324 96 79
christoph.tagmann@weko.admin.ch