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Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen verabschiedet Empfehlungen

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen verabschiedet Empfehlungen
zur Revision des Mietrechts

Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW) hat dem Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Vorschläge zur Revision des
Mietrechts zugeleitet. Über eine allfällige Eröffnung eines
Vernehmlassungsverfahrens entscheidet der Bundesrat frühestens im
Herbst 2005.

Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen hat an ihrer Sitzung
vom 5. Juli 2005 Vorschläge zur Revision des Mietrechts beraten und dem
Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zugeleitet. Die Kommission empfiehlt,
im Obligationenrecht künftig zwei Möglichkeiten für die
Mietzinsgestaltung vorzusehen und den Vertragsparteien die Wahl zu
überlassen.

Als erstes Modell wird eine Indexmiete und damit die Entkoppelung von
Hypothekar- und Mietzinsen vorgeschlagen. Danach dürfen
Mietzinserhöhungen gemäss der Entwicklung des Landesindexes der
Konsumentenpreise vorgenommen werden, wobei die EKW empfiehlt, dass
Anpassungen einmal jährlich im Ausmass von 80% der Teuerung bei
Wohnungen und von 100% bei Geschäftsräumen möglich sein sollen. Das
andere Modell orientiert sich an der heute geltenden, aber in
verschiedener Hinsicht optimierten Kostenmiete": Mietzinsanpassungen
sollen gemäss der Kostenentwicklung (inklusive Hypothekarzinsen)
erfolgen können. Gemäss Kommissionsempfehlung soll das zwischen den
Parteien vereinbarte Mietzinsmodell grundsätzlich für die ganze Dauer
des Mietverhältnisses gelten. Liegt keine Vereinbarung zwischen den
Parteien vor, gilt das Indexmodell".

Für die Feststellung des Missbrauchs wird im Indexmodell" auf den
Mietzins vergleichbarer Wohn- und Geschäftsräume und im Kostenmodell"
auf den Bruttoertrag bezogen auf den Anlagewert abgestellt.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement wird die Empfehlungen der EKW
prüfen und entscheiden, ob dem Bundesrat die Eröffnung eines
Vernehmlassungsverfahrens bei den Kantonen und interessierten
Organisationen beantragt werden soll.

Der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen gehören vom Bundesrat
gewählte Mitglieder aus Kreisen der Mieter- und Vermieterschaft, der
Kantone, der Wirtschaft und der Wissenschaft an. Die Kommission berät
den Bundesrat in Fragen des Wohnungswesens.

Bundesamt für Wohnungswesen Dr. Peter Gurtner, Direktor, Tel. 032 / 654
91 03 oder   Cipriano Alvarez, Fürsprecher, Leiter Bereich Recht, Tel.
032 / 654 91 30