Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Medienmitteilung

Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat
bei den Kantonen und bei interessierten Kreisen eine Anhörung zum Entwurf
von vier neuen Kernenergieverordnungen eröffnet. Mit den Verordnungen werden
unter anderem Mindestanforderungen an fachlich ausgewiesenes Personal von
Kernanlagen definiert, eine gesetzliche Grundlage für die
Zuverlässigkeitskontrolle geschaffen und Aufgaben sowie Befugnisse von
Betriebswachen weiterreichend geregelt.

Das Kernenergiegesetz ist zusammen mit der Kernenergieverordnung am 1.
Februar 2005 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält
Ausführungsbestimmungen zum Kernenergiegesetz. Daneben sind nun vier
Bundesratsverordnungen für weitere Bereiche zu erlassen:

-        Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen
-
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und
Eignung des Personals von Kernanlagen.

-        Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich
Kernanlagen
-
Die Personensicherheitsprüfung ist ein wichtiges Mittel der
Risikoprävention. Für das Bundes-personal und für Angehörige der Armee sowie
für beauftragte Dritte gilt die Verordnung über die
Personensicherheitsprüfungen (PSPV). Für die Kernanlagen soll eine eigene
Regelung geschaffen werden. Der vorliegende Entwurf verweist jedoch in
weiten Teilen auf die PSPV.

-        Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen
-
Zum Schutz vor gewaltsamen Einwirkungen sind in den grossen Kernanlagen
bereits heute Betriebswachen im Einsatz. Diese Verordnung legt insbesondere
die Aufgaben und Befugnisse der Betriebswachen sowie deren Ausrüstung und
Bewaffnung fest.

-        Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und
Rohrleitungen in Kernanlagen
-
Sie regelt die spezifischen Anforderungen an die Sicherheit und die
wiederkehrenden Prüfungen der Behälter und Rohrleitungen. Damit werden
veraltete Grundlagen für sicherheitstechnisch klassierte Druckgeräte
und -behälter ersetzt.

Bern, 6. Juli 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75