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Dauernachtarbeit soll die Ausnahme bleiben

Dauernachtarbeit soll die Ausnahme bleiben

Studie über die gesundheitlichen Folgen von Dauernachtarbeit
Dauernachtarbeit soll die Ausnahme bleiben, aber dort zugelassen
werden, wo sie aus betrieblichen Gründen unentbehrlich ist. Dies
entschieden das seco und die Eidg. Arbeitskommission. Als
Entscheidgrundlage diente eine vom seco in Auftrag gegebene Studie zu
den gesundheitlichen Folgen der Dauernachtarbeit.

Um die Diskussion über die gesundheitlichen Folgen von Dauernachtarbeit
auf eine solide Grundlage zu stellen, hat das seco eine Studie in
Auftrag gegeben, deren Resultate im April 2005 der Eidgenössichen
Arbeitskommission vorgestellt wurden. Zusammenfassend kommt die Studie
zum Schluss, dass nicht nur die in dauernder Nachtarbeit zugewiesene
Arbeit für gesundheitliche Folgen der Nachtarbeitenden verantwortlich
gemacht werden kann, sondern dass ganz allgemein die Arbeits- und
Lebensbedingungen eine ebenso grosse Rolle spielen. Deshalb müsse die
Frage der Nachtarbeit in einem umfassenden Kontext betrachtet werden
und das Problem als Interaktion zwischen Arbeit, Lebensweise und
Gesundheit behandelt werden. Die Eidgenössiche Arbeitskommission hat
daraufhin eine Diskussion über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich
Dauernachtarbeit geführt und gemeinsam mit dem seco einhellig folgendes
Vorgehen beschlossen:

Dauernachtarbeit soll die Ausnahme bleiben, aber dort zugelassen
werden, wo sie aus betrieblichen Gründen unentbehrlich ist:

es existieren keine Gegenschichten (Bsp.: Nachtwächter in einem Hotel)
die Arbeit kann nur in der Nacht ausgeführt werden (Bsp.: Bäckerei,
Druckerei)
es kann in Betrieben mit Wechselschichten nachweisbar nicht genügend
Personal rekrutiert werden (Bsp.: Textilindustrie)
Das seco wird die betroffenen Betriebe in den nächsten Wochen
anschreiben, über diesen Entscheid informieren und sie bitten, bei
Bedarf ihre Gesuche zu erneuern. Nach Prüfung der Gesuche werden die
Bewilligungen für drei Jahre erteilt werden. Während dieser drei Jahren
werden die Betriebe mit Dauernachtarbeit vom seco überprüft und beraten
werden.

Die bestehenden Bewilligungen für Dauernachtarbeit wurden bis Ende 2005
verlängert und sollen bei deren Erneuerung im Herbst 2005 dem geltenden
Recht angepasst werden.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Christiane Aeschmann Arbeitnehmerschutz Tel. +41 (0)31 322 29 45