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Pressemitteilung

Bundesrat und Kantone für Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens und Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Bundesrat und Kantone haben am Montag die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen zur Annahme empfohlen. Die Abstimmung findet am 25. September statt. Der Bundesrat war durch die Bundesräte Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey und Christoph Blocher vertreten. Seitens der Kantone war der St. Galler Regierungsrat Josef Keller in seiner Funktion als Präsident der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren anwesend.

Das eidgenössische Parlament hat im Dezember 2004 im gleichen Bundesbeschluss die Ausdehnung des bestehenden Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Staaten sowie die Revision der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping mit deutlichem Mehr genehmigt. Gegen diesen Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen.

Durch ein Ja am 25. September würden die geregelten Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz zu ihrem bei weitem wichtigsten Partner, der EU, erweitert und gesichert, sagte der Bundesrat. Breite Rekrutierungsmöglichkeiten für geeignete Arbeitskräfte würden das Wachstum fördern und damit auch den Arbeitsplatz Schweiz stärken. Gleichzeitig gewährleisten Schutzmassnahmen, dass die Öffnung nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Bei einem Nein riskiere die Schweiz dagegen eine entscheidende Verschlechterung des Wirtschaftsstandorts und damit auch der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die bilateralen Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedstaaten würden beeinträchtigt.

Das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU von 1999 soll infolge der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 auf die zehn neuen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta, Zypern) ausgedehnt werden. Von der EU-Erweiterung generell und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit im Speziellen kann die Schweiz einen Wachstumsimpuls erwarten.

Kontrollierte Öffnung und Arbeitnehmerschutz

Sicherheitsmassnahmen schützen vor allfälligen Risiken der Arbeitsmarktöffnung: Die Freizügigkeit mit den neuen EU-Staaten wird schrittweise und kontrolliert eingeführt. Bis 2011 gelten Kontingente, Inländervorrang sowie vorgängige Lohn- und Arbeitskontrollen. Eine spezielle Schutzklausel des Freizügigkeitsabkommens erlaubt bei starker Zuwanderung bis 2014, diese erneut zu beschränken. Zudem besteht 2009 eine weitere Referendumsmöglichkeit, wenn das Parlament auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen entscheidet, ob das Freizügigkeitsabkommen weitergeführt werden soll.

Zum besseren Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping im Hinblick auf die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommen verstärkt. Zusätzliche Arbeitsmarktinspektoren sollen die Arbeitsbedingungen kontrollieren, damit gegen den Missbrauch vorgegangen werden kann. Gesamtarbeitsverträge mit den darin enthaltenen Mindestlöhnen können erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden. Und bei Missbrauch werden ausländische Arbeitgeber in Zukunft härter bestraft.

Konsequenzen eines Nein

Lehnt die Schweiz am 25. September die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommen ab, würde sie damit eine Ungleichbehandlung der neuen EU-Staaten schaffen. Dies könnte dazu führen, dass  die EU das Abkommen kündigt.In diesem Fall würden aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel automatisch auch alle übrigen bilateralen Abkommen I ausser Kraft treten.

Ein Verlust der Bilateralen I hätte für die Schweiz grosse wirtschaftliche und politische Nachteile. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt würde für unsere Unternehmen erschwert und der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Dies dürfte auch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. In der Schweiz würde weniger investiert, Unternehmen würden Arbeitsplätze vermehrt ins Ausland verlagern. Der bewährte bilaterale Weg der schweizerischen Europapolitik wäre gefährdet.

Bern, 4. Juli 2005

Auskunftspersonen:

Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD,

Tel. 031 322 26 40

Brigitte Hauser-Süss, Bundesamt für Migration (BFM),

Tel. 031 325 93 50

Rita Baldegger, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),

Tel. 031 323 37 90