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Punktueller Reformbedarf des Scheidungsrechts


Bundesrat veröffentlicht Bericht über Umfrage bei Fachleuten

Bern, 01.07.2005. Eine umfassende Revision des Scheidungsrechts ist nicht
erforderlich, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Dies geht aus dem
Bericht über eine Umfrage zum Scheidungsrecht hervor, den der Bundesrat am
Mittwoch veröffentlicht hat.

Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der
einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche
die Kinder anbelangen aus:

§         Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des
Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist
wird als Leerlauf empfunden.

§         Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher
zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und
Bereinigungen vorzunehmen.

§         Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen
insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt
werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Widerstand gegen das
Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet.

An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses durchgeführten Umfrage
haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Mediatoren
und Mediatorinnen teilgenommen.

Der Bundesrat ist bereit, den aufgezeigten Reformbedarf vertieft zu prüfen
und dem Parlament die erforderlichen Reformvorschläge zu
unterbreiten -sofern das Parlament, gestützt auf hängige Vorstösse, nicht
selber tätig werden will.

Weitere Auskünfte: Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40
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