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Weko eröffnet Untersuchung über die Publikation von

Weko eröffnet Untersuchung über die Publikation von
Arzneimittelinformationen

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Juni 2005 eine Untersuchung
gemäss Art. 27 KG betreffend die Publikation von
Arzneimittelinformationen* eröffnet.

Das Sekretariat der Weko hat aufgrund einer Anzeige am 15. September
2004 eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat ergeben, dass Anhaltspunkte
bestehen, wonach die Documed AG, Tochtergesellschaft der Galenica, ihre
marktbeherrschende Stellung missbraucht. Erstens indem sie von den
Pharmaunternehmen bei der Publikation der Arzneimittelinformationen
unangemessene Preise erzwingt. Zweitens weigert sie sich,
Vertragsverhandlungen über die Übermittlung der Rohdaten der
Arzneimittelinformationen an andere Unternehmen zu führen. Bei den
Rohdaten handelt es sich um Informationen der Pharmaunternehmen über
Arzneimittel, die durch Swissmedic zugelassen sind, von der Documed AG
jedoch noch nicht bearbeitet wurden. Die Documed AG publiziert die
bearbeiteten Arzneimittelinformationen im Arzneimittel-Kompendium der
Schweiz.

Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Documed AG ihre
marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht.

*Arzneimittelinformationen sind Informationen über Medikamente für
Medizinalpersonen bzw. Patienten.

Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88
olivier.schaller@weko.admin.ch