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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Information der Konsumentinnen und Konsumenten: Eröffnung des

Information der Konsumentinnen und Konsumenten: Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

An seiner Sitzung vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat entschieden, am
14. Juli das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des
Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten
(KIG) zu eröffnen. Unter den Neuheiten legt das KIG Minimalvorschriften
für die Information der Konsumenten über die Waren und Dienstleistungen
fest; es sieht ein Klage- und ein Widerrufsrecht vor sowie die
Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen. Ausserdem wurden das
Obligationenrecht (OR) und das Bundesgesetz über Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände (LMG) angepasst. Dabei handelt es sich um den
ersten Teil der KIG-Revision. Der zweite Teil, der sich mit der
Produktesicherheit befasst, folgt im Herbst.

Der Teilrevisionsentwurf des KIG setzt den Schwerpunkt auf die
Information über die Waren und Dienstleistungen. In Zukunft bestimmt
der Staat die Minimalvorschriften für die Information über die Waren
und Dienstleistungen, die früher dem Ermessen des Anbieters überlassen
waren. Das Gesetz legt die Angaben fest, die der Anbieter liefern muss;
namentlich seine Identität, die wesentlichen Eigenschaften der Ware
oder Dienstleistung und der tatsächlich zu bezahlende Preis.

Um Verletzungen der Informationspflicht vorzubeugen, sieht der
Gesetzesentwurf für die Konsumenten, für Organisationen und unter
gewissen Bedingungen auch für den Bund ein Klagerecht gegen den
Anbieter vor. Dieses Recht basiert auf dem Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb. Ferner erlaubt ein durch das OR geregeltes
Widerrufsrecht dem Konsumenten, den mit dem Anbieter abgeschlossenen
Vertrag zu widerrufen, falls der Anbieter seine Informationspflicht
verletzt hat. Diese Anpassung wird gemäss den Jahreszielen des
Bundesrates dem Parlament noch vor Ende Jahr unterbreitet. Schliesslich
werden auch die strafrechtlichen Sanktionen verschärft.

Neben dem KIG sieht der Revisionsentwurf weitere Bestimmungen des
Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände vor, die angepasst werden sollen. Die OR-Revision
beinhaltet zum ersten Mal eine globale Regelung der allgemeinen
Vertragsbedingungen sowie der Pflichten des Anbieters, was ihre
Definition, Formulierung und Integration in den Vertrag betrifft. Diese
Bestimmungen sind in Zukunft auf alle Verträge anwendbar. Andererseits
wird im LMG das Täuschungsverbot auf die Gebrauchsgegenstände
ausgeweitet (z.B. Spielzeug, Verpackungsmaterial oder Schmuck).
Täuschungen hinsichtlich der Herstellung, der Zusammensetzung und der
Qualität des Produktes können somit in Zukunft strafrechtlich verfolgt
werden.

Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass Subventionen für die
Konsumentenorganisationen von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht
werden können, insbesondere vom Abschluss einer Leistungsvereinbarung.

Das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des KIG läuft bis zum
14. Oktober 2005.

Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und
Konsumenten fordert eine objektive, wahrheitsgetreue und leicht
verständliche Information. Es zielt darauf ab, die Stellung der
Konsumenten als Wirtschaftspartner zu stärken, ihr Vertrauen durch eine
bessere Information, die ihre Entscheide begünstigt, erleichtert und
orientiert, zu fördern sowie die Markttransparenz zu erhöhen.

Monique Pichonnaz Oggier, Chefin des Büros für Konsumentenfragen, Tel.
031 322 20 46.