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Kernenergiehaftpflichtgesetz: Bundesrat will Deckungssumme auf 2,25 Milliarden Franken erhöhen

Medienmitteilung

Kernenergiehaftpflichtgesetz: Bundesrat will Deckungssumme auf 2,25
Milliarden Franken erhöhen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision des
Kernenergiehaftpflichtgesetzes eröffnet. Ziel ist, den Opferschutz im Fall
von nuklearen Schäden zu verbessern. Zu diesem Zweck soll die heute geltende
obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen von einer Milliarde auf
2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Zudem sollen die internationalen
Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie ratifiziert werden.

Das wesentliche Ziel der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung ist der Schutz
der Geschädigten. Mit der vorgeschlagenen Totalrevision des
Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) von 1983 soll der Opferschutz
insbesondere in zwei Bereichen verbessert werden:

Höhere Deckungssumme

Nukleare Unfälle können katastrophale Auswirkungen haben und entsprechend
grosse Schäden verursachen. Die Erhöhung der Deckungssumme von bisher einer
Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken gewährleistet eine bessere finanzielle
Absicherung der Geschädigten. Auch im Ausland wurden in den vergangenen
Jahren die Deckungssummen teilweise massiv erhöht: im Rahmen der
internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel zur Haftung auf dem
Gebiet der Kernenergie liegt die Deckungssumme bei 1.5 Milliarden Euro (rund
2.25 Mia. Fr.) und in Deutschland bei 2.5 Milliarden Euro (rund 3.75 Mia.
Fr.).

International vereinheitlichte Entschädigungsverfahren

Mit der Totalrevision des KHG will der Bundesrat auch die revidierten
Übereinkommen von Paris und Brüssel ratifizieren, denen insbesondere die
westeuropäischen Länder beigetreten sind. Die beiden Übereinkommen sehen für
diese Länder, unabhängig von nationalen Grenzen, gleiche Voraussetzungen für
Entschädigungsleistungen und gleiche verfahrensrechtliche Vorschriften vor.
Dies bringt eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren,
falls von einem nuklearen Unfall im Ausland auch Opfer in der Schweiz
betroffen wären. Durch die Ratifikation des Gemeinsamen Protokolls werden
die haftungsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch auf die
osteuropäischen Staaten ausgedehnt.

Die Vernehmlassung dauert bis 31. Oktober 2005. Die Unterlagen sind
erhältlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern (Tel. 031 322 56 11) oder
unter www.energie-schweiz.ch.

Bern, 29. Juni 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86
11

Renato Tami, Leiter Sektion Recht BFE, Tel. 031 322 56 03