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Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse und
weiteres Vorgehen

29. Jun 2005 (EFD) Der Bundesrat hat gestern vom Bericht über die Ergebnisse
der Vernehmlassung zum II. Teilbericht der Expertenkommission Zimmerli zu
den Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht Kenntnis genommen. Die Vorschläge
für die neue Sanktionenordnung in der Finanzmarktaufsicht stossen auf
überwiegende Zustimmung. Gemäss heutigem Beschluss des Bundesrates sollen
die Sanktionen gemäss seinen Richtungsentscheiden überarbeitet und in den
Entwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktaufsicht eingebaut werden.

Mit dem zweiten Teilbericht ergänzte die Expertenkommission das im ersten
Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht
(Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Bildung einer
integrierten Finanzmarktaufsicht vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit
wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA
ausgestattet werden soll. Ausgehend von der bestehenden Sanktionenordnung
wird eine neue, gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung
vorgeschlagen, die einerseits aus überarbeiteten Strafbestimmungen und
anderseits aus neuen harmonisierten Verwaltungssanktionen besteht. Für
Pflichtverletzungen sollen weiterhin Bussen im Rahmen des
Verwaltungsstrafrechts ausgefällt werden. Zusätzlich werden die
Strafbestimmungen verwesentlicht und harmonisiert und die Strafrahmen
angehoben. Nicht praxisrelevante Straftatbestände werden gestrichen. Daneben
werden neue harmonisierte Sanktionen wie z. B. das "naming and shaming",
Einziehung oder Berufsverbot vorgeschlagen.

Ergebnis der Vernehmlassung

Die Vorschläge für die neue Sanktionenordnung sind in der Vernehmlassung gut
aufgenommen worden. Einzig die SVP lehnte die neue Sanktionenordnung
grundsätzlich ab. Das geht aus dem Vernehmlassungsbericht hervor, den das
Eidg. Finanzdepartement heute Mittwoch veröffentlicht hat. Weiter haben
Einzelfragen wie Bussenhöhen Anlass zu Bemerkungen gegeben: Einige
Vernehmlassungsteilnehmer befanden diese als zu hoch, andere als zu tief.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat entschieden, dass die
Sanktionsbestimmungen in die FINMAG-Vorlage eingebaut werden. Dabei sollen
die Bussenhöhen differenziert werden, wobei grundsätzlich an der
Höchststrafe bei Vergehen von Gefängnis bis zu drei Jahren und Busse bis zu
1 Million Franken festgehalten wird. Gewisse Vergehen werden hingegen in
Übertretungen mit Höchstbusse bis zu 500 000 Franken umgewandelt. Die
fahrlässige Begehungsweise wird bei Vergehen mit einer Busse bis maximal 250
000 Franken und bei Übertretungen mit einer Busse bis zu 150 000 Franken
bestraft. Zusätzlich werden Mindestbussen von 25 000 (Übertretungen) bis 50
000 (Vergehen) Franken für den Wiederholungsfall festgesetzt.

Die Botschaft zum FINMAG wird der Bundesrat voraussichtlich noch in diesem
Jahr verabschieden.

Auskunft für Medienschaffende:

Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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