Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Waldgesetzrevision: Bund konzentriert Kräfte auf Schutzwald und biologische Vielfalt - Wirtschaft wird gezielt gestärkt

Medienmitteilung

Waldgesetzrevision: Bund konzentriert Kräfte auf Schutzwald und biologische
Vielfalt - Wirtschaft wird gezielt gestärkt

Der Bund will jene Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft sichern, die
der Allgemeinheit zugute kommen. Zudem soll die Schweizer Waldwirtschaft
verbesserte Rahmenbedingungen erhalten, damit wieder vermehrt Holz genutzt
wird. Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision des Waldgesetzes in die
Vernehmlassung geschickt.

Seit der Inkraftsetzung des heutigen Waldgesetzes im Jahr 1993 sind die
Ansprüche der Gesellschaft an den Wald vielfältiger und intensiver geworden:
Der Wald soll bewohnte Gebiete und die immer stärker befahrenen Verkehrswege
vor Naturgefahren schützen, der Erholung dienen, sauberes Trinkwasser
liefern und einen abwechslungsreichen Lebensraum bieten. Auf der anderen
Seite verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage vieler Forstbetriebe, da
der Wald in der Schweiz kaum noch gewinnbringend bewirtschaftet werden kann.
Deshalb wird er als Holzlieferant zu wenig genutzt; die Pflege des Waldes
leidet. Dazu beigetragen haben die seit Jahren sinkenden Holzpreise und
extreme Naturereignisse wie der Orkan Lothar im Jahre 1999.

Zur Lösung der dringendsten Probleme will der Bund das Waldgesetz teilweise
revidieren. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung heute in die
Vernehmlassung geschickt. Basis für die Revision ist primär das Waldprogramm
Schweiz (WAP-CH), welches in den Jahren 2002 und 2003 vom BUWAL
gemeinschaftlich erarbeitet wurde u.a. mit Vertretern des Waldsektors, der
Landwirtschaft, der Holzwirtschaft, der Umweltverbände, der Forschung und
der politischen Parteien.

Konzentration auf Leistungen von hohem öffentlichem Interesse

Ziel der Gesetzesrevision ist, den Schutz vor Naturgefahren und die
biologische Vielfalt des Waldes zu sichern, also jene Funktionen des Waldes,
die der Allgemeinheit dienen. Gleichzeitig will der Bund der Waldwirtschaft
durch verbesserte Rahmenbedingungen ermöglichen, effizienter zu werden und
damit die Holznutzung ankurbeln. An seiner Sitzung hat der Bundesrat auch
die Variante geprüft, welche Folgen ein völliger Verzicht auf
Bundessubventionen und ein Rückzug von allen Vorschriften für die
Waldbewirtschaftung hätte. Auf einen solchen Schritt will der Bundesrat
verzichten.

Die Kernpunkte der Vorlage sind:

Bezüglich Umwelt

Der Bund konzentriert seine Kräfte und finanziellen Mittel künftig auf jene
Leistungen des Waldes, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Zu diesen
gemeinwirtschaftlichen Leistungen gehört der "Schutz vor Naturgefahren" und
die "biologische Vielfalt des Waldes". Damit der Bund seine Ziele erreichen
kann, verlangt er von den Kantonen die Ausscheidung sowie die Erhaltung und
Verbesserung von Schutzwäldern und - in angemessener Weise - von
Waldreservaten.

Der Bund legt Kriterien fest für die Anforderungen an den naturnahen
Waldbau. Der Wald ist naturnah zu bewirtschaften, und zwar so, dass er
gemäss dem Grundsatz der Nachhaltigkeit seine Funktionen dauernd und
uneingeschränkt erfüllen kann.

Als Ersatz für bewilligte Rodungen besteht heute die Pflicht, in der Nähe
eine gleich grosse Fläche aufzuforsten. Wo der Wald erheblich zunimmt (heute
in den Alpen, im Jura und auf der Alpensüdseite), soll diese Pflicht
gelockert werden.

In Gebieten, in denen eine erhebliche Zunahme der Waldfläche unerwünscht
ist, können die Kantone die Grenze zwischen Wald und anderen Nutzungszonen
definitiv festlegen. Damit kann neu entstehender Wald jederzeit wieder
entfernt werden. Bis anhin war dies nur zwischen Wald und Bauzonen möglich.

Bezüglich Wald- und Holzwirtschaft

Der Entwurf des Waldgesetzes sieht die Möglichkeit von Kahlschlägen in der
Grösse von
zwei Hektaren vor (ca. 2,5 Fussballfelder). Dies soll den Einsatz von
effizienten Holzernte-Methoden ermöglichen.

Zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten werden geschützte
Herkunftsbezeichnungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und deren
Verarbeitungsprodukte eingeführt.

Für kommerzielle Holzernte- und Motorsägearbeiten im Wald soll neu ein
obligatorischer Ausbildungsnachweis eingeführt werden.

Bezüglich Finanzierung

Das Waldgesetz wird der neuen Finanz- und Aufgabenteilung (NFA) angepasst.
Demnach sollen Abgeltungen und Finanzhilfen künftig in der Regel mittels
Programmvereinbarungen an die Kantone ausgerichtet werden, und zwar in Form
von Globalbeiträgen und Pauschalen.

Die Konzentration des Bundes auf Schutzwald und Biodiversität hat einen
teilweisen Wegfall von staatlicher Unterstützung im privatwirtschaftlichen
Bereich zur Folge. Der laufende Strukturwandel in der Waldwirtschaft wird
dadurch verstärkt. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf das
Arbeitsplatzangebot.

Angesichts der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes wird die Vorlage
finanzneutral gehalten. Aus ordnungspolitischen Überlegungen (Eingriffe des
Bundes in die Marktwirtschaft) verzichtet der Bundesrat auf die im
Waldprogramm Schweiz geforderte Ausweitung der Investitionskredite auf Teile
der Holzwirtschaft.

Die Vernehmlassung dauert vier Monate.

Bern, 29. Juni 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

·         Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88

·         Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 67

·         Werner Schärer, Forstdirektor BUWAL, 031 324 78 36

Beilagen:

·           Vernehmlassungsunterlagen

http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050629/01176/index.html