Die vom Bundesrat vorgeschlagene
Zusammenfassung der Aufsicht bei einer Behörde ermöglicht insbesondere einen
vollständigen Überblick über die Geschäftsabwicklung und die benötigten
Ressourcen der Bundesanwaltschaft.
Eine
Expertengruppe unter der Leitung von Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für
Justiz, hat die Gesetzesänderungen erarbeitet. Darin sind die
Aufsichtsbefugnisse mit eingeschränkten Weisungsbefugnissen umschrieben. Dadurch
bleibt die fachliche Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleistet,
gleichzeitig wird die Führungsverantwortung geklärt.
Die Gesetzesänderungen entsprechen
der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates über die Rolle des
Staatsanwaltes in der Strafgerichtsbarkeit.
Aufteilung der Aufsicht hat sich
nicht bewährt
Seit
1. Januar 2002 ist das EJPD lediglich für den administrativen Bereich der
Bundesanwaltschaft zuständig, während das Bundesstrafgericht den fachlichen
Bereich zu beaufsichtigen hat.
Die
Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufteilung in einen fachlichen und einen
administrativen Bereich eine wirksame und kohärente Aufsicht stark
erschwert:
§
Das
Bundesstrafgericht entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide der
Bundesanwaltschaft. Stellt das Bundesstrafgericht Mängel fest, kann es kaum
unmittelbar organisatorische oder disziplinarische Massnahmen anordnen, da die
administrative Aufsicht beim Bundesrat liegt.
§
Das EJPD
hat seinerseits bisher nur beschränkte Möglichkeiten, den finanziellen,
personellen und sachlichen Ressourcenbedarf der Bundesanwaltschaft durch
Einsichtnahme in die Geschäftsabwicklung zu überprüfen.
In der
Vergangenheit divigierten die Ansichten der Bundesanwaltschaft mit den beiden
Aufsichtsbehörden über Begriff und Inhalt der Aufsicht sowie über die Abgrenzung
der jeweiligen Aufsichtsbefugnisse erheblich.
Strafverfolgungsprivileg
für Bundesangestellte aufheben
Der
Bundesrat schlägt ferner vor, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und
jene des Bundes keine Ermächtigung des EJPD mehr brauchen, um ein Verfahren
gegen Angestellte des Bundes zu eröffnen. Der veraltete Ermächtigungsvorbehalt
bei Strafverfolgungen gegen Bundesangestellte ist nicht mehr nötig. Die
Strafverfolgungsbehörden sind heute ohne weiteres in der Lage angemessen mit
ungerechtfertigten oder querulatorischen Strafanzeigen gegen Bundesangestellte
umzugehen.
Vernehmlassung
zur Abgeltung von Kosten der Kantone ebenfalls eröffnet
Das EJPD
schickt zusammen mit der Aufsichtsvorlage eine zweite Vorlage in die
Vernehmlassung. Die Bundesanwaltschaft greift infolge ihres erweiterten
Aufgabenbereiches für gerichtspolizeiliche Aufgaben des Bundes vermehrt auf
entsprechende kantonale Dienste zurück. Künftig sollen deshalb ausserordentliche
Kosten der Kantone vom Bund abgegolten werden können.
Weitere
Auskünfte:
Vizedirektor
Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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