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Zuwanderung, Arbeitslosigkeit, Lohnniveau konstant

Zuwanderung, Arbeitslosigkeit, Lohnniveau konstant

Observatoriums-Bericht:  Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den
Schweizer Arbeitsmarkt vom 01.06.2002 - 31.12.2004

Die Zuwanderung in die Schweiz hat insgesamt abgenommen, sich aber
zugunsten einer Zuwanderung aus den EU-Staaten verlagert. Es wurden
keine massgebenden Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit und Lohnniveau
festgestellt. Die Arbeitslosigkeit entwickelte sich der Konjunktur
entsprechend, Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden überwiegend
eingehalten. Das sind die Resultate des Observatoriums-Bericht von
seco, BFM und BFS über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf
den Schweizer Arbeitsmarkt.

Die Bilanz der ersten zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des
Abkommens zur Personenfreizügigkeit mit der EU am 01.06.2002 ist
insgesamt positiv. Die Zuwanderung hat sich im Rahmen der Erwartungen
und gemäss den Bedürfnissen des Wirtschaftsstandortes Schweiz
entwickelt. Die Einwanderung von Personen aus dem EU15/EFTA-Raum nahm
leicht zu. Dafür wanderten weniger Personen aus Drittstaaten ein.
Insgesamt hat die Zuwanderung abgenommen, was typisch ist für eine
Phase schwacher Konjunktur.

Gemessen an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung fiel die Nachfrage
nach Arbeitskräften aus dem EU15/EFTA-Raum relativ hoch aus. Trotz
Inländervorrang wurden die Kontingente für Daueraufenthalter voll, die
Kontingente für Kurzaufenthalter aber lediglich zu 60 Prozent
ausgeschöpft. Dies weist auf einen Nachholbedarf bei der Rekrutierung
ausländischer Arbeitnehmer hin und zeigt, dass die Schweizer Wirtschaft
auf ausländische Fach- und Arbeitskräfte angewiesen ist.

Die Freizügigkeit hatte keinen massgebenden Einfluss auf die
Arbeitslosenquote; entscheidend war der Konjunkturverlauf. Die Branchen
mit der höchsten Zuwanderung von EU-Arbeitskräften zeigten keine
überdurchschnittliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Seit Mitte 2003
ist die Arbeitslosenquote konstant. Die Kontrollen im Rahmen der
flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ergaben, dass
die Lohn- und Arbeitsbedingungen überwiegend eingehalten wurden. Nur
2,5% der kontrollierten Arbeitsverhältnisse waren Fälle von
missbräuchlicher Lohnunterbietung.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Rita Baldegger Leiterin Kommunikation Tel. +41 (0)31 323 37 90