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Internationale Vereinbarung zur Versicherungsaufsicht


MEDIENMITTEILUNG

Internationale Vereinbarung zur Versicherungsaufsicht

29. Jun 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute das Modell einer internationalen
Vereinbarung verabschiedet, die dem Bundesamt für Privatversicherungen den
Weg zur Zusammenarbeit mit ausländischen Versicherungsaufsichtsbehörden,
namentlich denjenigen der Europäischen Union, ebnen soll.

Das Bundesamt für Privatversicherungen ist auf die Zusammenarbeit mit den
ausländischen Amtsstellen angewiesen, um seine Aufsichtsfunktion umfassend
wahrnehmen zu können. Vor allem die Gruppen- und Konglomeratsaufsicht ist
eine komplexe Aufgabe, die nicht mehr auf rein nationaler Ebene zu erfüllen
ist.

Indem die Vereinbarung formell den Grundstein zur administrativen
Zusammenarbeit legt, ermöglicht sie eine wirksamere und raschere Erfüllung
dieser Aufgabe.

Erste Priorität hat der Abschluss einer Vereinbarung mit den
Versicherungsaufsichtsbehörden der Europäischen Union. Das heute vom
Bundesrat genehmigten Modell zeigt, dass das Vertragswerk die Modalitäten
der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches regeln wird, ohne jedoch
in das nationale Recht der Vertragsparteien einzugreifen.

Auskunft für Medienschaffende:

Valérie Staehli, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel. 079 534 81 91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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