Bundesrat verabschiedet überarbeitete Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten
Der Bundesrat will die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen
auf dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Deshalb hat er die
Totalrevision der Bauarbeiterverordnung verabschiedet. Diese tritt auf den
1. Januar 2006 in Kraft.
Verschiedene Spezialverordnungen über die Unfallverhütung stammen aus den
Jahren 1949 bis 1985 und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der
Anforderungen. Deshalb wurden sie überarbeitet und in die bisherige
Bauarbeitenverordnung integriert. Damit trägt diese den heutigen Kriterien
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Rechnung.
Die total überarbeitete Bauarbeitenverordnung enthält weiterhin
Bestimmungen, die bei der Ausführung von allen Bauarbeiten zu beachten
sind, sowie spezielle Vorschriften für Arbeiten auf Dächern und für den
Gerüstbau. Neu kommen dazu Regelungen für das Arbeiten in Gräben, Schächten
und Baugruben, sowie für den Untertagbau. Zudem wurden die Vorgaben für
Rückbau- oder Abbrucharbeiten neu festgelegt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Marianne Gubser, Sektion
Unfallversicherung und Unfallverhütung, Tel. 031 322 95 05
Verordnung: www.bag.admin.ch/uv/projekte/d/index.htm