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Tierversuche 2004: Erneut leichte Zunahme

Tierversuche 2004: Erneut leichte Zunahme

Zum dritten Mal innert vier Jahren wurden 2004 mehr Versuchstiere
eingesetzt als im Vorjahr (+ 3,6 %). Gegenüber 1983 bedeuten die 492
456 Tiere eine Abnahme um 75 %. Zugenommen hat auch die Anzahl schwer
belasteter Versuchstiere. Für Kosmetika wurden auch 2004 keine Tiere
eingesetzt.

Gemäss der heute veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2004 wurden im
vergangenen Jahr 492 456 Tiere verwendet  das sind 17 011 Tiere oder
3,6 % mehr als im Vorjahr. Diese dritte Zunahme in vier Jahren ist mit
der Entwicklung in anderen europäischen Staaten vergleichbar. Gestiegen
ist auch die Belastung der Versuchstiere: Schweren Belastungen
ausgesetzt waren 4,5 % (2003: 3,7 %) der Tiere. Die schwerbelastenden
Versuche dienten insbesondere der Entwicklung und Prüfung neuer
Medikamente und der Qualitätssicherung biologischer Produkte (v.a.
Impfstoffe) sowie toxikologischen Abklärungen (v.a. Oekotoxikologie mit
Fischen).

Für Kosmetika wurden 2004 wiederum keine Tiere gebraucht. Fast zwei
Drittel der Versuchstiere wurden in der Industrie eingesetzt, rund ein
Drittel an Hochschulen und Spitälern. Bei über 90 % der in
bewilligungspflichtigen Tierversuchen eingesetzten Tieren handelte es
sich um Nagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen.
Weiter wurden Fische, Kaninchen, verschiedene Haustierarten, Affen,
Geflügel und Amphibien verwendet.

Im Berichtsjahr waren 2455 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig
(4 % mehr als 2003). 874 Bewilligungen wurden neu erteilt, wovon über
die Hälfte mit Auflagen; 3 Gesuche wurden abgelehnt. Das Bundesamt für
Veterinärwesen BVET als Oberaufsichtsbehörde hat bei 35 Bewilligungen
(4 %) weitere Präzisierungen angefordert oder Teile der Versuche
beanstandet. In einem Fall hat das BVET Beschwerde gegen die kantonale
Bewilligung eingelegt.

In nichtbewilligunspflichtigen (nicht belastenden) Tierversuchen wurden
insgesamt 187 968 Tiere eingesetzt (2003: 149 914). Diese Gruppe von
Versuchen umfasst grösstenteils das Töten von Tieren zur Organ- oder
Gewebeentnahme sowie Fütterungsuntersuchungen bei grossen
Geflügelherden.

Bundesamt für Veterinärwesen
Medien- und Informationsdienst

Michel Lehmann Kommunikation 031 / 323 85 58