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57. Tagung der Walfangkommission

57. Tagung der Walfangkommission

66 Vertragsstaaten nahmen vom 20. bis zum 24. Juni 2005 an der 57.
Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Ulsan
(Südkorea) teil. Die Schweiz war durch eine Zweierdelegation vertreten.

Seit Jahren besteht die IWC aus zwei Lagern mit weitgehend
unvereinbaren Standpunkten: Einerseits aus Nationen, welche weiterhin
ein Interesse haben, Wale zu bejagen und andererseits aus Nationen,
welche einen Fang von Walen, insbesondere zu kommerziellen Zwecken,
grundsätzlich ablehnen. Dazwischen liegt eine Gruppe von Ländern  zu
denen auch die Schweiz zählt  welche versuchen, zwischen den
gegenseitigen Standpunkten vermittelnd zu wirken. In diesem Jahr waren
die Kräfteverhältnisse in Folge des Beitritts von 9 Staaten erstmals
ausgeglichen.

Diese Ausgangslage erschwert die Beschlussfassung. So wurde einerseits
die Einrichtung neuer Schutzgebiete im Südatlantik und Südpazifik, aber
andererseits auch die Lockerung des seit 1986 geltenden Moratoriums
abgelehnt. Auch wurden keine Forschritte in Bezug auf die
Fertigstellung und Inkraftsetzung eines griffigen
Bewirtschaftungsschemas erzielt.

Für die Schweiz steht bei den Verhandlungen im Vordergrund, dass die
IWC die Kontrolle über den Walfang tatsächlich wieder ausüben kann.
Dies ist unter anderem durch die Ausweitung des wissenschaftlichen
Walfangs zur Zeit in Frage gestellt. Die Schweiz setzt sich deshalb für
die Einrichtung eines robusten Bewirtschaftungs- und Kontrollsystems
(Revised Management Procedure) ein. Die IWC hat zwar an der Tagung
beschlossen, die Arbeiten zur Annahme eines Bewirtschaftungssystems
weiterzuführen. Gemäss dem Beschluss ist jedoch die von der Schweiz
gewünschte prioritäre Behandlung der wichtigsten Punkte nicht
vorgesehen, wodurch eine Einigung in naher Zukunft erschwert wird.

Neben dem Walfang bedrohen auch andere Faktoren wie die Verschmutzung
der Weltmeere, Zusammenstösse mit Schiffen oder der ungewollte Beifang
von Walen die Walbestände. Darüber herrschte an der IWC Einigkeit. Die
Meinungen sind jedoch geteilt in der Frage, ob die IWC für diese
Aspekte zuständig ist. Genauso bestreiten auch viele Staaten die
Zuständigkeit der IWC, sich um Kleinwale zu kümmern.

Positive Entwicklungen sind beim an sich unbestrittenen Walfang durch
Ureinwohner zu verzeichnen. Die betroffenen Gruppen bemühen sich
zunehmend um tierschützerische Aspekte. Zudem verzichten die Grönländer
bis 2007 freiwillig auf einen Teil der bewilligten Fangquote der im
Bestand gefährdeten Finnwale.

Bundesamt für Veterinärwesen
Medien- und Informationsdienst

Thomas Althaus Leiter Artenschutz 031 323 85 08  Mathias Lörtscher
Artenschutz 031 323 81 59