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Bundesrat konkretisiert die Einführung der CO2-Abgabe

Medienmitteilung

Bundesrat konkretisiert die Einführung der CO2-Abgabe
auf Brennstoffen

Zwei Verordnungen regeln die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und
die Anrechnung von Emissionsverminderungen im Ausland. Der Bundesrat hat
diese heute verabschiedet, ebenso die Botschaft ans Parlament über die
Genehmigung des Abgabesatzes von 35 Franken pro Tonne CO2 für Brennstoffe.
Mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und dem Klimarappen auf Treibstoffen
können die klimapolitischen Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls
erreicht werden.

Das CO2-Gesetz verlangt, dass die CO2-Emissionen von fossilen Energien bis
ins Jahr 2010 gesamthaft um 10 Prozent gesenkt werden. Modellrechnungen
zufolge gehen dank den freiwilligen Anstrengungen bei den Brennstoffen die
Emissionen bis 2010 um 11,4 Prozent zurück. Bei den Treibstoffen hingegen
steigen sie um 7,9 Prozent an. Um das Gesamtreduktionsziel des CO2-Gesetzes
von 10 Prozent zu erreichen, müssen die Emissionen um weitere 2,9 Mio.
Tonnen CO2 gesenkt werden. Zur Schliessung dieser Ziellücke hatte der
Bundesrat im März 2005 gestützt auf die Ergebnisse einer Vernehmlassung
weitere Reduktionsmassnahmen beschlossen. Er will eine CO2-Abgabe auf
fossilen Brennstoffen einführen und gibt dem von der Erdölwirtschaft auf
privatwirtschaftlicher Basis erhobenen Klimarappen auf Treibstoffen eine
befristete Chance bis Ende 2007.

Für die Umsetzung dieses Entscheids hat der Bundesrat heute zwei
Verordnungen erlassen.  Es sind dies:

- die Verordnung über die CO2-Abgabe (CO2-Verordnung), welche Abgabesatz und
Abgabeobjekt festlegt sowie die Erhebung, Befreiung und Rückverteilung der
Abgabe regelt, und

- die Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten
Emissionsverminderungen (CO2-Anrechnungsverordnung), welche Umfang und
Qualität der anrechenbaren ausländischen CO2-Zertifikate festlegt. (vgl.
Kasten Die Hauptelemente der beiden CO2-Verordnungen).

Zusammen mit diesen Rechtserlassen hat der Bundesrat eine Botschaft ans
Parlament verabschiedet. Damit beantragt er dem Parlament, den Abgabesatz
von 35 Franken pro Tonne CO2 zu genehmigen. Mit diesem Abgabesatz können die
Emissionen bis 2010 um weitere 0,7 Mio. Tonnen CO2 reduziert werden.
Unternehmen können sich zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von der
Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur CO2-Reduktion
verpflichten. Über 300 Unternehmen haben bereits Reduktionsziele vereinbart,
die sie zur Abgabebefreiung und zur Teilnahme am Emissionshandel
berechtigen. Unternehmen mit Verpflichtung erhalten im Umfang ihres
Begrenzungsziels Emissionsrechte zugeteilt. Unterschreiten sie ihre
Reduktionsvorgaben, dürfen sie überzählige Emissionsrechte verkaufen.
Übersteigen ihre CO2-Emissionen das Verpflichtungsziel, müssen sie die
fehlenden Gutschriften erwerben. Der Zusammenschluss mit dem
EU-Handelssystem ist geplant und wird den Handlungsspielraum der Unternehmen
für den Verkauf und für den Kauf von Gutschriften vergrössern.

Die CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe setzt Anreize zur Verminderung der CO2-Emissionen. Sie ist
keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe. Die durchschnittlich auf 650 Mio.
Franken pro Jahr geschätzten Einnahmen werden der Bevölkerung über die
Krankenversicherer (ca. 50 Franken pro Kopf) und der Wirtschaft über die
AHV-Ausgleichskassen (ca. 110 Franken pro 100'000 Franken Lohnsumme)
zurückverteilt.

Der Klimarappen

Der Klimarappen auf Treibstoffen ist eine freiwillige Massnahme der
Erdölbranche. Mit einem privatwirtschaftlich erhobenen Preiszuschlag von 1,3
bis 1,9 Rappen pro Liter sollen Reduktionsmassnahmen im In- und Ausland
finanziert werden. Erwartet wird ein Zielbeitrag von 1,8 Mio. Tonnen CO2 bis
2010. Davon sind mindestens 0,2 Mio. Tonnen CO2 durch inländische Massnahmen
zu erbringen. Maximal 1,6 Mio. Tonnen dürfen mit ausländischen
CO2-Zertifikaten abgedeckt werden. Falls der Klimarappen bis 2007 nicht
nachweisen kann, dass er den erforderlichen Zielbeitrag bis 2010 erbringt,
führt der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Lenkungsabgabe ein. Die
rechtzeitige Überprüfung seiner Wirksamkeit wird anhand von Meilensteinen
gemessen. Eine entsprechende Vereinbarung wird das UVEK voraussichtlich Ende
August 2005 abschliessen.

Die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls sind erreichbar

Zwei weitere Massnahmen sind in Vorbereitung, die bei den Treibstoffen die
CO2-Emissionen um rund 0,4 Mio. Tonnen reduzieren können. Es sind die
Begünstigung von Gas- und Biotreibstoffen bei der Mineralölsteuer und die
Förderung verbrauchs- und emissionsarmer Personenfahrzeuge bei der
Automobilsteuer. Zusammen mit den Reduktionsbeiträgen der CO2-Abgabe (0,7
Mio. t) und des Klimarappens (1,8 Mio. t) kann das Ziel des CO2-Gesetzes
erreicht werden (Ziellücke 2,9 Mio. t). Auch das Ziel des Kyoto-Protokolls
ist mit diesen Massnahmen erreichbar (Ziellücke für alle Treibhausgase: 2,5
Mio. t, umgerechnet auf CO2-Äquivalente).

Bern, 22. Juni 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst