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Krankenversicherung: Die Versichertenkarte soll 2008 eingeführt werden

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 22. Juni 2005

Krankenversicherung: Die Versichertenkarte soll 2008 eingeführt werden

Der Bundesrat hat das Grobkonzept für die Einführung der Versichertenkarte
in der Krankenversicherung verabschiedet. Ab 2008 müssen alle Versicherten
die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder
Apotheken beanspruchen. Auf Wunsch können mit der Karte auch medizinische
Daten der Versicherten zugänglich gemacht werden.

Mit der Einführung der Versichertenkarte will der Bundesrat die Abrechnung
von Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
vereinfachen. Das Parlament hat im Herbst 2004 mit dem neuen Artikel 42a KVG
dazu eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen. Dank der
elektronischen Erfassung der administrativen Versichertendaten wie Name,
Sozialversicherungsnummer oder Name des Versicherers, kann der Aufwand bei
der Abrechnung reduziert werden.

Ab 2008 erhalten alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine
Speicherchipkarte im Kreditkartenformat. Die Versichertendaten sind sowohl
auf der Karte gespeichert, als auch über eine Datenbank abrufbar. Damit
können die Ärzte, Spitäler oder Apotheken die Daten bei der
Rechnungsstellung elektronisch erfassen. Die Ausführungsbestimmungen  für
die Versichertenkarte sollten bis Ende nächsten Jahres in Kraft gesetzt
werden.

Auf freiwilliger Basis können die Versicherten zudem gewisse
persönlich-medizinische Angaben in einer Datenbank speichern (z.B.
Blutgruppe, Allergien, Medikamentenunverträglichkeit, aktuelle Krankheiten,
Medikation und Unfallfolgen). Diese Daten können von einem dazu berechtigten
Leistungserbringer verwaltet werden, in der Regel von einem Arzt. Dieser
identifiziert sich im System, und der Versicherte gibt mit einem PIN-Code
sein Einverständnis zum Zugriff. Aus Gründen des Datenschutzes werden die
Versicherer keinen Einblick haben in die persönlich-medizinischen Daten der
Versicherten.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel.: 031 322
95 05