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Jahresrechnung PUBLICA 2004


MEDIENMITTEILUNG

Jahresrechnung PUBLICA 2004

22. Jun 2005 (EFD) Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA hat im Jahr 2004
verfügbare Vermögenserträge im Umfang von 665 Millionen erzielt. Diese hat
der Bundesrat heute in vollem Umfang zur Bildung von Rückstellungen und
Reserven eingesetzt. Zudem hat er das Reglement Rückstellungen und Reserven
von PUBLICA genehmigt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Kassenkommission PUBLICA die Jahresrechnung
genehmigt. Die Verwendung der Vermögenserträge von PUBLICA ist jedoch von
Gesetzes wegen durch den Bundesrat zu regeln.

PUBLICA weist eine Bilanzsumme von rund 31 Milliarden und einen Deckungsgrad
von 104,5 Prozent auf. Sie erzielte auf ihren Anlagen eine Gesamtperformance
von 4,9 Prozent. Im Jahresabschluss 2004 von PUBLICA finden die
Rechnungslegungsgrundsätze gemäss FER 26 erstmals Anwendung.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag der Kassenkommission PUBLICA zugestimmt,
wonach die verfügbaren Vermögenserträge in vollem Umfang für die Bildung von
Rückstellungen und Reserven eingesetzt werden. 152,8 Millionen entfallen
dabei auf die Erhöhung einer Rückstellung für die Langlebigkeit, 87,2
Millionen für die Erhöhung einer Rückstellung für Risikoschwankungen im
Bereich Tod und Invalidität, 212,6 Millionen auf die Bildung einer
Rückstellung für hängige Schadenfälle, 34,9 Millionen auf Rückstellungen für
Sonderereignisse und 177,6 Millionen auf die Bildung von
Schwankungsreserven.

Seit 1. Januar 2005 müssen die Vorsorgeeinrichtungen die Regeln zur Bildung
von Rückstellungen und Reserven in einem Reglement festhalten. Der Bundesrat
hat das Reglement Rückstellungen und Reserven von PUBLICA genehmigt. Es wird
rückwirkend per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

Auskunft für Medienschaffende:

Werner Hertzog, PUBLICA, 031 323 41 91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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