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Botschaften zur Entschuldung der IV verabschiedet

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 22. Juni 2005

Botschaften zur Entschuldung der IV verabschiedet

Der Bundesrat hat die Botschaften zur 5. IV-Revision und zur
Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung verabschiedet. Die Revision
entlastet die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr.
Erreicht wird dies im Wesentlichen einerseits mit einer Senkung der Anzahl
Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen
Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen
sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
der Erwerbsfähigkeit. Anderseits tragen gezielte Leistungseinschränkungen
zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll 2007 in Kraft treten. Um
die jährlichen Defizite der IV zu verhindern und um ihre laufend wachsenden
Milliardenschulden zu tilgen, sind namhafte zusätzliche Einnahmen
unabdingbar. In der Botschaft zur Zusatzfinanzierung sieht der Bundesrat
daher eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV um 0,8
Prozentpunkte, ohne Bundesanteil vor (in Kraft ein Jahr nach der 5.
IV-Revision d.h. voraussichtlich ab 1.1.2008). Die beiden Gesetzesprojekte
zusammen bewirken, dass das Rechnungsergebnis der IV ab 2009 wieder positiv
ist und dass die IV-Schulden bis 2024 getilgt sein werden.

Hauptziel der 5. Revision: Erwerbstätigkeit der Versicherten erhalten

2004 schloss die IV mit einem Defizit von rund 1,6 Milliarden Franken ab.
Ihre Schulden beliefen sich auf gut 6 Mia. Franken. Bis Ende 2007 wird die
Schuld der IV voraussichtlich auf über 11 Milliarden Franken anwachsen. Ohne
Massnahmen würden die IV-Schulden wie in den letzten Jahren im Rhythmus der
jährlichen Defizite in Milliardenhöhe weiter ansteigen. Um diesen Trend
aufzuhalten, müssen die Ausgaben der IV gesenkt werden. Dieses Ziel verfolgt
die 5. IV-Revision, indem durch Massnahmen zur Erhaltung oder Erhöhung der
Erwerbsfähigkeit Betroffener die Anzahl Neurenten im Vergleich zum Stand
2003 um 20 Prozent gesenkt wird. Es wurde in der Vernehmlassung
grossmehrheitlich klar unterstützt. Das vorgesehene System zur Früherkennung
und die verstärkten Eingliederungsmassnahmen stiessen auf besonders starke
Zustimmung.

Um zu verhindern, dass die Zahl der Renten weiter zunimmt, wird ein System
zur Früherfassung und Frühintervention eingeführt und die Massnahmen zur
beruflichen Eingliederung werden verstärkt. Diese Instrumente dienen dem
Zweck, Betroffene möglichst frühzeitig zu erfassen und zu begleiten und
ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstelle zu behalten oder in einem anderen
Rahmen so gut als möglich weiter erwerbstätig zu sein.

Auf Grund der Vernehmlassung wird das System zur Früherfassung
flächendeckend und mit sofortiger Wirkung eingeführt, anstatt es nur in
Pilotprojekten zu prüfen. Es wird ergänzt durch die neuen Massnahmen der
Frühintervention, welche ohne aufwändige Abklärungen der IV-Stelle und
niederschwellig zum Einsatz kommen sollen. Ihr primäres Ziel ist die
Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder, wenn dies nicht möglich ist,
die Eingliederung an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des
bisherigen Betriebes.

Die versicherten Personen werden im Weiteren verstärkt zur Mitwirkung bei
der Eingliederung verpflichtet. Mit einer engeren Definition des
Invaliditätsbegriffs und einer klareren Regelung des Rentenanspruchs werden
die Voraussetzungen für die Zusprache von Renten im Vergleich zu heute
eingeschränkt. Die Revision korrigiert zudem finanzielle Anreize, die es
heute zum Teil attraktiver machen, mit einer IV-Rente zu leben statt im
Rahmen der Möglichkeiten erwerbstätig zu bleiben oder wieder erwerbstätig zu
werden.

Einsparungen durch gezielte Leistungseinschränkungen

Die 5. IV-Revision enthält ein Bündel von gezielten
Leistungseinschränkungen: Verzicht auf den Karrierezuschlag; Finanzierung
der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durch die
Krankenversicherung, ausser bei Geburtsgebrechen; Aufhebung der laufenden
Zusatzrenten.

Anpassungen auf der Einnahmenseite

Auf der Einnahmenseite sieht die 5. Revision vor, die Lohnbeiträge der IV
von 1,4 auf 1,5 Prozent zu erhöhen und somit die Entlastung der 2. Säule
teilweise zu kompensieren, die auch dort aus der Reduktion der Neurenten
erfolgt. Zudem wird damit teilweise korrigiert, dass der Anteil der
Lohnbeiträge an der Finanzierung der IV in den letzten Jahren abgenommen
hat, während jener der öffentlichen Hand fix bei 50% der Ausgaben geblieben
ist.

Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision

Die in der 5. IV-Revision vorgeschlagenen Massnahmen werden den
Finanzhaushalt der IV im Durchschnitt bis 2025 um rund 596 Millionen Franken
pro Jahr entlasten. Betrachtet man die Entlastung für jedes einzelne Jahr,
so steigt sie ab 2010 kontinuierlich an, übersteigt 2021 die
Milliardengrenze und beträgt 2025 1,3 Milliarden Franken.

Positive statistische Ergebnisse untermauern Stossrichtung der Revision

Von 2003 auf 2004 ging die Zahl der Neurenten um 6% zurück. Gemäss
provisorischen Zahlen wurden im ersten Quartal 2005 im Vergleich zum ersten
Quartal des Vorjahres 5% weniger gewichtete Neurenten zugesprochen. Dies
weist auf eine mögliche erneute Abnahme im Jahr 2005 hin, deren Ausmass aber
noch völlig offen ist. Die bisher verzeichnete positive Entwicklung zeigt,
dass mit besseren Durchführungs- und Aufsichtsinstrumenten die Zahl der
Neurenten eingedämmt werden kann. Das Potenzial der heute möglichen
Massnahmen ist aber beschränkt und reicht bei weitem nicht für die
angestrebte Reduktion der Neurenten um 20% aus. Die eingeschlagene
Stossrichtung wird daher mit der 5. IV-Revision nicht nur weiterverfolgt,
sondern mit gezielten und weit reichenden Systemeingriffen verstärkt.

Zusatzfinanzierung zur Sanierung der IV dringend notwendig

Auch mit der 5. Revision bleibt die IV aber unter­finanziert. Ohne
Zusatzfinanzierung würde die Verschuldung der IV bis 2010 auf über 16
Milliarden anwachsen. Die AHV gewährt der IV zur Schuldendeckung ein
Darlehen (Guthaben des AHV/IV-Ausgleichsfonds). Somit reduziert die
zunehmende Verschuldung der IV das verfügbare Kapital der AHV erheblich.
Selbst mit der Einführung der 5. IV-Revision auf Anfang 2007 fällt die Höhe
der verfügbaren Mittel des Fonds bis zum Jahr 2011 unter 15 Prozent einer
Jahresausgabe von AHV und IV. In diesem Zustand ist die Liquidität des Fonds
gefährdet, die es zur Auszahlung der Renten nicht nur der IV, sondern auch
der AHV braucht. Neue Massnahmen zur Finanzierung der IV sind dringend
notwendig. Eine über die 5. IV-Revision hinausgehende Entlastung in
namhafter Höhe durch Leistungskorrekturen wäre nur mit gravierenden
Einschnitten zu erzielen, deren soziale Kosten der Bundesrat für
inakzeptabel hält.

Er schlägt in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung vor, die MWST um
0,8 Prozentpunkte zu Gunsten der IV linear anzuheben, ohne Anteil für den
Bund. Linear heisst, dass auch die reduzierten MWST-Sätze um je 0,8
Prozentpunkte erhöht werden. Die Erhöhung soll ein Jahr nach der 5.
IV-Revision in Kraft treten, d.h. voraussichtlich am 1.1.2008.

Schuldenabbau ab 2008, Tilgung der Schuld bis 2024

Die MWST-Erhöhung zu Gunsten der IV generiert Mehreinnahmen, die 2008 1,7
Mia. Franken betragen. 2025 belaufen sie sich auf rund 2,7 Milliarden (im
Durchschnitt 2008-2025 rund 2,5 Mia. pro Jahr). Die 5. IV-Revision entlastet
die Betriebsrechnung der IV im Durchschnitt von 2007 bis 2025 um 596
Millionen Franken pro Jahr. Ab 2008, dem Jahr der Anhebung der MWST, werden
die Schulden der IV abgebaut. Im Jahr 2024 werden ihre Schulden getilgt sein
und sie wird wieder einen positiven Saldo im AHV/IV-Ausgleichsfond
ausweisen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                         Yves Rossier, Direktor
Tel. 031 322 46 40

                        Bundesamt für Sozialversicherung

                        Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor
Tel. 031 322 91 32

                        Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Fachspezifische Auskünfte :

                        5. IV-Revision:

                        Daniela Foffa, Projektleiterin
Tel. 031 322 90 13

                        Bundesamt für Sozialversicherung

                        IV-Zusatzfinanzierung:

                        Valérie Werthmüller, Projektleiterin
Tel. 031 322 26 37

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:                                  Mediendokumentation

                                                - 5. IV-Revision

                                                - IV-Zusatzfinanzierung

Botschaften, Gesetzestexte und die Ergebnisse der Vernehmlassung sind auf
der Homepage des BSV abrufbar:

www.bsv.admin.ch