Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Krankenversicherung: Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung»

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 22. Juni 2005

Krankenversicherung: Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «für
tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung»

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «für tiefere
Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» verabschiedet, die von der
SVP im Juli 2004 eingereicht worden war. Er beantragt dem Parlament, die
Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten und
sie zur Ablehnung zu empfehlen. Aus Sicht des Bundesrates stellt die
derzeitige KVG-Reform einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative dar.

Der Bundesrat lehnt die Initiative insbesondere ab, weil deren Titel
tatsächliche Prämiensenkungen in der obligatorischen Krankenversicherung
verspricht, die aber in Wirklichkeit nur durch einen Abbau der
Grundversicherung erreicht werden können. Aus dem Initiativtext gehe zudem
nicht klar hervor, welche Leistungen von der Grundversicherung
ausgeschlossen würden. Die Initiative biete auch keine Lösung für das
Problem der Kosteneindämmung. Daher wird empfohlen, die Initiative ohne
Gegenvorschlag abzulehnen.

Die derzeit laufenden Revisionen des KVG können jedoch als indirekter
Gegenvorschlag zur Initiative betrachtet werden, da mit ihnen das gleiche
Ziel angestrebt wird, wobei eine viel angemessenere und ausgewogenere Lösung
vorgeschlagen wird. Diese Revisionen sind darauf ausgerichtet, die
medizinisch nicht indizierten Behandlungen und die entsprechenden Kosten
einzuschränken, ohne den Zugang zu einer hoch stehenden Medizin zu
behindern.

Die Räte haben im letzten Jahr bereits Entscheide zu befristeten Regelungen
wie der Weiterführung des Zulassungsstopps getroffen, aber auch die
Sanktionsmöglichkeiten gegen unwirtschaftliche und qualitativ schlecht
arbeitende Leistungserbringer verstärkt. Eine Serie von Revisionsvorschlägen
ist im Parlament noch hängig. Derzeit wird in der zuständigen Kommission des
Ständerates die Neuregelung der Spitalfinanzierung beraten. Anstehend sind
auch die Diskussionen zur Förderung von Managed Care und zur Einführung der
Vertragsfreiheit im ambulanten Sektor.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thomas Zeltner, Direktor Bundesamt für Gesundheit,  Tel. 031 322
95 05

Botschaft: bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm