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Universität Luzern vom Bund als beitragsberechtigte Universität und Kanton Luzern als Universitätskanton anerkannt

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 22. Juni 2005

Universität Luzern vom Bund als beitragsberechtigte Universität und Kanton
Luzern als Universitätskanton anerkannt

Der Bundesrat hat die Universität Luzern als beitragsberechtigte Universität
im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes und den Kanton Luzern damit als
Universitätskanton anerkannt.

Die Anerkennung der Universität Luzern stützt sich auf eine vom Organ für
Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführte Evaluation und auf
die positive Stellungnahme der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK).
Auf Grund der vom OAQ definierten Standards stellten die Experten der
Universität Luzern einen ausgezeichneten Leistungsausweis aus und kamen zum
Schluss, dass sich Lehre und Forschung auf einem hohen Qualitätsniveau
befinden. Das Verfahren hatte 2004 mit einer Selbstevaluation begonnen,
worauf vom 13. bis 17. Dezember 2004 ein Expertenbesuch folgte. In seinem
Ende März 2005 abgelieferten Schlussbericht kam das OAQ zu positiven
Ergebnissen und empfahl die vorbehaltlose Anerkennung der Universität
Luzern. Die gemäss Universitätsförderungsgesetz zur Stellungnahme
eingeladene SUK empfahl das Anerkennungsgesuch einstimmig zur Annahme.

Die Universität Luzern war seit 1971 als universitäre Institution
(anfänglich nur mit einer theologischen Fakultät, dazu kamen später
Geisteswissenschaften und kürzlich Rechtswissenschaften) im Sinne des
Universitätsförderungsgesetzes anerkannt. Bezüglich Grundbeiträge des Bundes
war die Universität Luzern bereits den anderen kantonalen Universitäten
gleichgestellt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Luzerner
Universitäts­gesetzes am 17. Januar 2000 wurde die universitäre Hochschule
Luzern im Oktober 2000 zur kantonalen Universität, die neu auch eine
Rechtswissenschaftliche Fakultät umfasst. In der Folge stellte der Kanton
Luzern im Juli 2004 beim Bund den Antrag auf Anerkennung der Universität
Luzern im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes und des Kantons als
Universitätskanton.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Isabella Brunelli, Wissenschaftliche Beraterin Universitäre Hochschulen,

Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Tel. 031 322 96 64