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Bundesrat ratifiziert Übereinkommen zum Schutz der Flugpassagiere

Medienmitteilung

Bundesrat ratifiziert Übereinkommen zum Schutz der Flugpassagiere

Der Bundesrat hat das Übereinkommen von Montreal ratifiziert, welches den
juristischen Schutz von Flugpassagieren erhöht.  Das Übereinkommen bringt
eine unbegrenzte finanzielle Haftung von Fluggesellschaften gegenüber
Passagieren, die bei einem Unfall getötet oder verletzt werden. Das
Übereinkommen von Montreal ersetzt das Abkommen von Warschau aus dem Jahr
1929.

Zentraler Punkt des Übereinkommens von Montreal ist die Einführung einer
unbegrenzten Haftpflicht von Fluggesellschaften gegenüber Passagieren, die
bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Das Übereinkommen schafft zu
diesem Zweck ein System von Verantwortlichkeiten auf zwei Ebenen. Für
Schäden bis zu einer Höhe von 100 000 Sonderziehungsrechten (entspricht rund
180 000 Schweizer Franken) ist die Fluggesellschaft haftbar, unabhängig
davon, ob sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Für höhere
Schäden entsteht eine Haftpflicht nur dann, wenn die Fluggesellschaft ein
Verschulden trifft. Lediglich wenn es dem Luftfahrtunternehmen gelingt zu
beweisen, dass es einen Unfall nicht verschuldet hat, wird es von einer
Haftung befreit.

Das Übereinkommen von Montreal verbessert die Situation der Passagiere in
verschiedener Hinsicht: Ein verletzter Fluggast kann beispielsweise im
Staat, indem er wohnt, eine Verantwortlichkeitsklage einreichen. Zudem wird
die Höhe der Haftungsbeträge regelmässig überprüft, was eine Anpassung an
die Teuerung erleichtert. Und schliesslich sieht das Übereinkommen vor, dass
die Fluggesellschaften verpflichtet werden können, Vorauszahlungen zu
leisten an Personen, die bei einem Unfall verletzt wurden.

Die Schweiz hat das Übereinkommen am 28. Mai 1999 unterschrieben, nachdem
der Bundesrat am 5. Mai 1999 ihr zugestimmt hatte. Das Parlament hat das
Übereinkommen von Montreal im Dezember 2004 genehmigt. Anfangs September
2005 wird das Montrealer Übereinkommen in der Schweiz in Kraft treten. Das
Schweizer Recht wird anschliessend an das Übereinkommen angepasst.
Gegenwärtig haben 54 Staaten das Übereinkommen unterschrieben, darunter auch
die EU und die USA

Bern, 22. Juni 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Anton Kohler, Informationsbeauftragter BAZL, 031 325 83 70