Bundesrat genehmigt Vereinbarung mit den Kantonen
Bern, 22.6.2005. Die
Kantone werden frühzeitig und umfassend in die Weiterentwicklung von
Schengen/Dublin einbezogen. Dies wird durch die Entsendung eines Beobachters ins
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sichergestellt. Der Bundesrat hat am
Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung mit der Konferenz
der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt.
Die
Kantone sind aufgrund ihrer Polizeihoheit von Schengen stark betroffen. Um eine
optimale Mitwirkung der Kantone an der Zusammenarbeit von Schengen/Dublin zu
ermöglichen, sollen sie in die Abläufe zwischen Bund und EU institutionell
eingebunden werden sowie einen raschen und unkomplizierten Zugang zu allen
relevanten
Weitere Auskünfte:
Monique
Jametti Greiner, Vizedirektorin im Bundesamt für Justiz,
Tel. 031 / 322 41
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