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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat genehmigt Vereinbarung mit den Kantonen

Bern, 22.6.2005. Die Kantone werden frühzeitig und umfassend in die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin einbezogen. Dies wird durch die Entsendung eines Beobachters ins Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sichergestellt. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt.

Die Kantone sind aufgrund ihrer Polizeihoheit von Schengen stark betroffen. Um eine optimale Mitwirkung der Kantone an der Zusammenarbeit von Schengen/Dublin zu ermöglichen, sollen sie in die Abläufe zwischen Bund und EU institutionell eingebunden werden sowie einen raschen und unkomplizierten Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten. Zu diesem Zweck entsendet die KdK einen Beobachter ins EJPD, der innerhalb der Bundesverwaltung an den Sitzungen über die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin teilnimmt. Diese Person nimmt zudem in Brüssel als Mitglied der schweizerischen Delegation an den Sitzungen der Arbeitsgruppen in der EU teil, soweit Themen behandelt werden, die Zuständigkeiten oder wesentliche Interessen der Kantone berühren.

Weitere Auskünfte:

Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin im Bundesamt für Justiz,
Tel. 031 / 322 41 34