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Handhabung von Sonderabfällen wird vereinfacht, Entsorgung von Altholz oder Pneus besser kontrolliert

Medienmitteilung

Handhabung von Sonderabfällen wird vereinfacht, Entsorgung von Altholz oder
Pneus besser kontrolliert

Der Verkehr mit Sonderabfällen wird für die Wirtschaft, die Kantone und den
Bund erleichtert, unter anderem mit online verfügbaren Begleitscheinen. Dies
legt die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) fest, die der
Bundesrat heute per 1. Januar 2006 erlassen hat. Für die Entsorgung
problematischer Massenabfälle wie Altholz, Autowracks oder Pneus bringt die
VeVA, wie von der Wirtschaft und den Kantonen verlangt, bessere Kontrollen.

Mehr als 120 000 kleine und mittlere Unternehmen sowie Grossbetriebe geben
in der Schweiz jährlich rund 1,1 Millionen Tonnen Sonderabfälle zur
Entsorgung an rund 600 Betriebe ab. Beispiele für solche Sonderabfälle sind
Altöl, Autobatterien, Farbreste oder Elektrofilterasche aus
Kehrichtverbrennungsanlagen. Der Bund und die Kantone kontrollieren deren
Entsorgung. Die vom Bundesrat genehmigte neue Verordnung über den Verkehr
mit Abfällen (VeVA) ersetzt die bestehende Regelung (VVS) aus dem Jahr 1986.
Die Totalrevision wurde notwendig, weil sich die technischen Möglichkeiten
der Verwertung und Beseitigung von Abfällen verändert haben, ebenso die
internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen.

Administrative Erleichterungen bei Sonderabfällen

Die VeVA bringt administrative Erleichterungen für die Wirtschaft, die
Kantone und den Bund. Gleichzeitig werden die gut eingeführten und wirksamen
Kontrollen beibehalten: Um die umweltverträgliche Entsorgung
sicherzustellen, müssen KMU und Industriebetriebe für die Weitergabe ihrer
Sonderabfälle weiterhin Begleitscheine verwenden; diese geben Aufschluss
über die Herkunft, den Zielort und die Art des Sonderabfalls. Dieses
Verfahren hat sich bewährt, neu sind die Begleitscheine auch online
erhältlich und können elektronisch verarbeitet werden. Mit einem eigens
entwickelten Informatiktool (http://www.veva-online.ch) wird die für
Entsorgungsunternehmen obligatorische Meldung über angenommene und entsorgte
Sonderabfälle erleichtert. Auch die Erteilung der Betriebsbewilligungen
durch die Kantone wird so einfacher.

Bewilligungen neu auch für Altholz, Pneus, Autowracks und alte Kabel

Nebst Sonderabfällen wird in der Abfallverordnung VeVA neu auch der Verkehr
mit problematischen Massenabfällen geregelt, z.B. Altholz, Pneus, Autowracks
oder alte Kabel. Grund: Die Wirtschaft hatte - gleich wie die Kantone -
bessere Kontrollen gewünscht, damit Umweltbelastungen oder Missbrauch bei
der Entsorgung vermieden werden.

Betriebe, die solche Abfälle entsorgen, benötigen in Zukunft eine
Bewilligung des Kantons. Für die etwa 200 Firmen, die Elektronikschrott
verwerten, gilt bereits heute eine entsprechende Regelung. Im Inland sind
für die Weitergabe dieser Abfälle wie bis anhin keine Begleitscheine nötig.

Abfall-Exporte nur, wenn die Entsorgung im Ausland umweltverträglich ist

In die neue Verordnung integriert werden geltende Bestimmungen aus
internationalen Abkommen im Abfallbereich. Dies sind das "Basler
Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung
gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" und die OECD-Beschlüsse zur
Kontrolle der Abfallentsorgung. Exporte von Sonderabfällen und anderen
kontrollpflichtigen Abfällen werden nur bewilligt, wenn das Bestimmungsland
der OECD angehört und die umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung im
Ausland sichergestellt ist. Diese Bewilligungen erteilt das BUWAL.

Bern, 22. Juni 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst