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Rückzug der Vorbehalte zu den Artikeln 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Bern, 21. Juni 2005

Pressemitteilung

Rückzug der Vorbehalte zu den Artikeln 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls
zu den Genfer Abkommen

Die Schweiz hat am 17. Juni 2005 die beiden Vorbehalte zurückgezogen, welche
sie bei der Ratifikation des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen
über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte angebracht hatte.

Anlässlich der Ratifikation der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen hat
die Schweiz Vorbehalte zu den Art. 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls (ZP
I) angebracht. Diese beiden Bestimmungen beschreiben die bei
Kriegshandlungen zu treffenden Vorsichtsmassnahmen. Sie beinhalten
insbesondere die Überprüfung des militärischen Charakters der Objekte und
der Zulässigkeit eines Angriffes sowie die Wahl der Angriffsmittel
und -methoden, mittels welchen die Verluste unter der Zivilbevölkerung und
Beschädigungen ziviler Objekte vermieden oder auf ein Minimum beschränkt
werden sollen.

Die Schweiz hat diese Vorbehalte vor allem angebracht um auf ihre
Siedlungsstruktur und Geländeverhältnisse hinzuweisen, welche es nicht immer
erlauben, die Bevölkerung aus dicht bevölkerten Gebieten zu evakuieren oder
alle militärischen Objekte in genügendem Abstand zu solchen Gebieten
anzulegen. Folglich war die Anwendung der durch diese Bestimmungen
vorgeschriebenen Vorsichtsmassnahmen für eine Armee, wie jene der Schweiz,
welche ihre strikt defensive Aufgabe in einem dicht besiedelten Gebiet
erfüllen muss, nicht ohne Probleme.

Der Bundesrat hat aus mehreren Gründen entschieden, die Vorbehalte
zurückzuziehen. Einerseits hat die Schweiz in letzter Zeit vorbehaltlos
mehrere internationale Abkommen ratifiziert, welche analoge
Vorsichtsmassnahmen wie jene der Art. 57 und 58 ZP I enthalten. Ausserdem
rechtfertigt der Spielraum, den die Staaten bei der Anwendung dieser
Bestimmungen haben, den Rückzug der Vorbehalte durch die Schweiz, welche als
Depositarstaat der Genfer Abkommen eine Vorbildrolle bei der Einhaltung der
Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle spielen sollte. Schliesslich
haben mehrere betroffene Bundesinstanzen den Wunsch geäussert, diese aus
ihrer Sicht nicht mehr zeitgemässen Vorbehalte zurückzuziehen. Ausserdem hat
die Bundesversammlung alle Parlamente dieser Welt aufgerufen, die beiden
Zusatzprotokolle zu ratifizieren und, wenn möglich, ihre Vorbehalte
zurückzuziehen.

Der Bundesrat hat deshalb am 11. März 2005 entschieden, die beiden
Vorbehalte zurückzuziehen. Der Rückzug ist auf den 17. Juni erfolgt und
wurde den Vertragsstaaten der Genfer Abkommen schriftlich notifiziert.
Dieser Rückzug hat keine praktischen Auswirkungen zur Folge, da er zu keinen
neuen Verpflichtungen für die Schweiz führt.