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Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Drei Unternehmen können sich bewerben

Medienmitteilung

Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Drei Unternehmen können sich
bewerben

Das UVEK lädt drei Unternehmen ein, Offerten für die Übernahme des neu zu
vergebenden Mandates für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren
einzureichen. Die drei Unternehmen wurden auf Grund einer Marktanalyse des
Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ausgewählt. Voraussichtlich Anfang
2006 entscheidet das UVEK, welches der drei Unternehmen den Zuschlag erhält.
Heute wird das Inkasso von der Billag AG, einer Tochtergesellschaft der
Swisscom, besorgt. Der Auftrag ist bis Ende 2007 befristet.

Das BAKOM hat eine Marktanalyse durchführen lassen, um die Eignung
interessierter sowie weiterer geeigneter Unternehmen für die Übernahme des
Inkassos der Empfangsgebühren abzuklären. Auf Grund dieser Marktanalyse
werden drei Unternehmen eingeladen, ihre Offerten für den Auftrag des
Inkassos der Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzureichen. Die Namen der
Unternehmen können aus rechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Wichtige Kriterien für die Auswahl der Kandidaten waren unter anderen die
Kompetenz der Unternehmen im Inkasso, die Finanzstärke und die Akzeptanz in
der Schweizer Bevölkerung, aber auch die Qualität des Datenhandling, die
juristische Kompetenz, die Qualifikation der Mitarbeitenden und die
Kundenfreundlichkeit.

Im Jahr 1999 hatte das UVEK das Inkasso der Empfangsgebühren öffentlich
ausgeschrieben und der Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG den Auftrag
bis Ende 2007 erteilt. Für das zu vergebende Mandat wird erneut eine
Vertragsdauer von sieben Jahren vorgesehen.

Hintergrund Radio- und Fernsehempfangsgebühren

Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, muss dies laut Radio- und
Fernsehgesetz der zuständigen Behörde vorgängig melden und eine
Empfangsgebühr bezahlen. Dies unabhängig davon, welche Programme konsumiert
und wie sie technisch empfangen werden. Die Höhe der Gebühr setzt der
Bundesrat fest. Mit den Gebühren werden die Programme der öffentlichen und
zum Teil der lokalen Radio- und Fernsehanbieter, sowie die damit
zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten finanziert. Die "Schweizerische
Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren", so die offizielle
Bezeichnung, ist zuständig für das Gebühreninkasso und die damit verbundenen
Kontrollen und Verwaltungsaufgaben.

Bern, 17. Juni 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Daniel Büttler
Chef Sektion Radio- und Fernsehempfangsgebühren BAKOM
daniel.buettler@bakom.admin.ch
+41 32 327 54 45