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Überführung der Bundespersonalhypotheken zur Pensionskasse des Bundes PUBLICA


MEDIENMITTEILUNG

Überführung der Bundespersonalhypotheken zur Pensionskasse des Bundes
PUBLICA

17. Jun 2005 (EFD) Die aus Mitteln von PUBLICA finanzierten, bestehenden
Personalhypotheken zu Gunsten von Bundesangestellten sollen so rasch als
möglich, spätestens aber bis Ende 2006, vom öffentlichen Recht in
privatrechtliche Verträge mit PUBLICA übergeführt werden. Diese Änderung ist
wegen der vom Bundesrat genehmigten Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung
erforderlich. Die zurzeit bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung tätige
Sektion Hypothekardarlehen wird künftig als Beratungsteam PUBLICA-Hypotheken
für PUBLICA arbeiten.

Die bisher vom Arbeitgeber Bund finanzierte Zinsverbilligung fällt im Rahmen
des Entlastungsprogramms 2003 ab 2006 mindestens für zwei Jahre weg.
Trotzdem geht PUBLICA davon aus, dass sie mit ihrem marktkonformen Angebot
den Kundenkreis festigen kann. Die Produktepalette umfasst neu auch
attraktive Festhypotheken.

Auskunft für Medienschaffende:
Zur Revision der Verordnung:
Hans-Ulrich Willi, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 35

Zum Angebot von PUBLICA:
Encarnación Berger-Lobato, PUBLICA, Tel 031 324 83 53

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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