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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Norwegen


Bern,16.06.2005. Die Schweiz hat heute mit Norwegen ein
Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die
Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch die
Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen.

Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes,
Bundesrat Christoph Blocher und der norwegische Botschafter in der Schweiz,
Herr Petter Forberg, haben heute Donnerstag ein Rückübernahmeabkommen
zwischen der Schweiz und dem Königreich Norwegen unterzeichnet. Das Abkommen
regelt sowohl die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider
Parteien als auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und
Staatenlosen, welche ihren letzten rechtsmässigen Aufenthalt in einem der
beiden Staaten hatten oder dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Ferner
regelt das Abkommen den Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.

Damit hat die Schweiz bisher 34 Rückübernahmeabkommen mit 37 Staaten
abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Rückübernahmeabkommen, die zum Teil
ebenfalls Transitbestimmungen enthalten.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM / 031 325 93 50