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Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel: Bestätigung einer

Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel: Bestätigung einer
Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweisen und neues
Euromed-Ursprungsprotokoll

Anlässlich des Treffens des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel vom 15.
Juni 2005 haben die EFTA-Staaten und Israel eine
Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweise bestätigt sowie
einen Beschluss über ein neues Ursprungsprotokoll für das
Freihandelsabkommen EFTA-Israel verabschiedet. Die
Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf israelischen
Ursprungsnachweisen der Produktionsort angegeben wird. Das neue
Ursprungsprotokoll entspricht dem sogenannten Euromed-Modellprotokoll
und wird die Ursprungskumulation zwischen europäischen und
Mittelmeerstaaten ermöglichen. Sowohl die Verwaltungsvereinbarung als
auch das neue Ursprungsprotokoll treten am 1. Juli 2005 in Kraft.

Die vom Gemischten Ausschuss EFTA-Israel bestätigte
Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf den gemäss
Freihandelsabkommen EFTA-Israel ausgestellten israelischen
Ursprungsnachweisen die Ortschaft oder die Industriezone angegeben
wird, in welcher die aus Israel exportierten Waren die
ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die
Vereinbarung findet auch Anwendung auf hängige Nachprüfgesuche, welche
von der Schweiz vor Inkrafttreten der Vereinbarung gestellt wurden.
Diese Angaben werden der Eidgenössischen Zollverwaltung eine
Identifikation des Produktionsortes erlauben. Für Waren mit Ursprung
ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels besteht bei
der Einfuhr in die Schweiz auf Grund des Freihandelsabkommens
EFTA-Israel auch weiterhin kein Anspruch auf präferenzielle
Zollbehandlung.

Hintergrund der Verwaltungsvereinbarung sind aufgekommene Vermutungen,
Waren mit Ursprung ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen
Israels könnten von den Zollpräferenzen des Freihandelsabkommens mit
Israel profitieren. Diese Frage wurde in einem Bericht des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und des Eidg. Finanzdepartement (EFD)
abgeklärt. Der Bericht und die nun bestätigte Verwaltungsvereinbarung
wurden vom Bundesrat am 23. März 2005 zur Kenntnis genommen. Die EU und
Israel haben im Rahmen ihres Assoziationsabkommens diesbezüglich eine
analoge Lösung vereinbart.

Gleichzeitig verabschiedete der Gemischte Ausschuss EFTA-Israel einen
Beschluss zur Einführung eines modernen Protokolls über Ursprungsregeln
in das Freihandelsabkommen EFTA-Israel. Das neue Protokoll entspricht
dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation Europa-Mittelmeer. Im
Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine
umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen
werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der
Türkei, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien,
Libanon und Tunesien abgeschlossen hat, wird das neue
Ursprungsprotokoll mit Israel den EFTA-Staaten die Teilnahme an der
zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel wurde 1992
abgeschlossen und ist am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Der durch das
Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss ist mit der Verwaltung und
Weiterentwicklung des Abkommens betraut. Im letzten Jahr beliefen sich
die Schweizer Exporte nach Israel auf 660 Mio CHF (+ 5,3% gegenüber dem
Vorjahr, wichtigste Produktekategorien: Pharmazeutika, Maschinen,
chemische Produkte, Uhren), die Importe aus Israel auf 410 Mio CHF
(+11,6% gegenüber dem Vorjahr, wichtigste Produktekategorien:
Edelmetalle und Schmuck, Pharmazeutika, Maschinen und
Landwirtschaftsprodukte).

Minister Christian Etter
Integrationsbüro, Leiter des Ressorts EFTA
Tel. 031 324 08 62

Arthur Müller
 Delegierter für Freihandelsabkommen
Eidg. Zollverwaltung (EZV)
Tel. 031 322 65 89