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Grosser Schlag gegen illegalen Handel von Shahtoosh-Schals im

Grosser Schlag gegen illegalen Handel von Shahtoosh-Schals im
Gesamtwert von 3,4 Millionen Franken

Der Zollfahndung Samedan ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Veterinärwesen ein grosser Schlag gegen den illegalen Handel von Schals
aus Shahtoosh-Wolle gelungen. Die Untersuchungen ergaben, dass in den
letzten fünf Jahren insgesamt 537 Shahtoosh-Schals im Gesamtwert von
3,4 Millionen Franken illegal eingeführt worden sind. Die
Shahtoosh-Wolle wird aus dem Fell der vom Aussterben bedrohten
Tibet-Antilope gewonnen. Der Handel mit Shahtoosh-Wolle ist seit 1979
international verboten.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Veterinärwesen führten die
Zollfahndungen Samedan und Genf in einem Geschäft im Engadin und bei
einem Zwischenhändler in Genf Untersuchungen durch. Die Ermittlungen
ergaben, dass in den letzten 5 Jahren Shahtoosh-Schals im Gesamtwert
von 3,4 Millionen Franken illegal gehandelt wurden. Der grösste Teil
davon wurde auf direktem Weg aus dem Ausland in die Schweiz
geschmuggelt. Ein kleiner Teil gelangte über einen Zwischenhändler in
Genf ins Engadin. 38 Schals im Wert von 400'000 Franken konnte der
Schweizer Zoll beschlagnahmen. Für einen Shahtoosh-Schal werden Preise
von 4'000.-- bis 40'000.-- Franken bezahlt. Gegen die Täter sind
Strafverfahren eingeleitet worden.

Was ist Shahtoosh?
Das persische Wort Shahtoosh heisst so viel wie: „von der Natur gemacht
für den König“. Shahtoosh wird oft auch als „king of wools“ bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist in der Tat nicht übertrieben, denn obwohl
Shahtoosh fein wie Babyhaut ist, gibt das Material ausserordentlich
warm. Die Wolle wird aus dem feinen Haarkleid der eleganten
Tibet-Antilope (Pantholops hodgsonii) - auch Chiru genannt - gewonnen.
Die feinen Shahtoosh-Schals lassen sich durch einen Fingerring hindurch
ziehen, weshalb sie auch als Ring-Schals bezeichnet werden.

Überleben der Tibet-Antilope in Gefahr
Hinter diesen Luxusaccessoires verbirgt sich jedoch der Tod von
Tausenden von Tibet-Antilopen. Um die Wolle für einen einzigen Schal zu
gewinnen, müssen 3 bis 5 dieser scheuen Wildtiere getötet werden.
Gemäss Schätzungen wurde dadurch der Bestand im Laufe der letzten
hundert Jahre von über einer Million auf weniger als 75'000 Tiere
dezimiert. Die Tibet-Antilope wird deshalb seit 1979 - als vom
Aussterben bedrohte Tierart - im Anhang I des internationalen
Artenschutzübereinkommens „CITES“ (Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora) aufgeführt. Seit diesem
Zeitpunkt ist auch der gesamte Handel mit Shahtoosh international
verboten.

150 Gesetze und Verordnungen
Die Mithilfe beim Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(CITES) an der Grenze ist lediglich eine von zahlreichen Aufgaben,
welche der Schweizer Zoll im Rahmen nationaler oder internationaler
Bestim-mungen zum Schutze der Bevölkerung oder der Artenvielfalt
vollzieht. Stichworte dazu sind Lebensmittelkontrollen,
Betäubungsmittelbekämpfung oder Markenpiraterie. Gleichzeitig ist der
Schweizer Zoll ein Kompetenz-zentrum für Verbrauchssteuern. Die
Zollorgane sorgen für über einen Drittel der Bundeseinnahmen (im Jahr
2004 rund 19.1 Milliarden Franken).

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.zoll.admin.ch

Weiterführende Informationen zum Artenschutzübereinkommen (CITES)
finden Sie auf der Website: www.bvet.admin.ch

Jürg Senn
Leiter Zollfahndung Heerbrugg
071 727 95 50

Erwin Küng
Leiter Zollfahndung Samedan
081 851 08 75

Thomas Althaus
Leiter Artenschutz, BVET
031 323 85 08