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Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes 2004


MEDIENMITTEILUNG

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes 2004

10. Jun 2005 (EFD) Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2004 rund 61 Mio Franken
für ihre Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Dies sind 12,6 Mio Franken oder
17,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Alle Departemente und die Bundeskanzlei
haben die Kosten ihrer Öffentlichkeitsarbeit um mehr als zehn Prozent
reduziert. Die Personalkosten nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent
ab. Die Sachkosten lagen rund 16 Prozent unter dem Vorjahr. Umgerechnet auf
Vollzeitstellen beschäftigten Departemente und Ämter 252 Personen in der
Öffentlichkeitsarbeit (2003: 286). Die Einsparungen sind eine direkte Folge
des Entlastungsprogramms 2003.

Sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei haben im Berichtsjahr 2004 ihre
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit um mehr als 10 % reduziert. Die
Kosteneinsparungen erfassten in allen Departementen sowohl die Personal- als
auch die Sachkosten. Bei den Personalkosten sind Reduktionen zwischen 2,4 %
(EDI) und 31,9 % (EJPD) zu verzeichnen, bei den Sachkosten zwischen 5,3 %
(EDA) und 36,3 % (EFD).

Die Personalkosten betrugen im Jahr 2004 insgesamt 39,3 Mio Franken, was
einem nominellen Rückgang von 17,9,% bzw. 8,5 Mio Franken entspricht. Der
Rückgang betrifft insbesondere den zentralen Bereich "Information" mit
Minderausgaben von 4,2 Mio Franken. Der Rückgang ist in allen Departementen
feststellbar, am deutlichsten im EJPD (- 31,9 %) und im VBS (- 29,7 %).
Umgerechnet auf Vollzeitstellen arbeiten in der Bundesverwaltung insgesamt
252 Personen (2003: 286; 2002: 275), die mit Aufgaben der
Öffentlichkeitsarbeit betraut sind.

Der deutliche Rückgang der Personalkosten um rund 8,5 Mio. Franken im
Vergleich zum Vorjahr ist allerdings nicht nur auf echte Einsparungen,
sondern auch darauf zurückzuführen, dass sich die Eidgenössische
Finanzverwaltung bei deren Berechnung erstmals auf die effektiven Verdienste
der im Bereich Öffentlichkeitsarbeit tätigen Mitarbeitenden abstützen konnte
(bis 2003 wurden dieser Berechnung die Maxima der Lohnklassen zu Grunde
gelegt). Diese Anpassung bewirkte eine einmalige Niveauverschiebung nach
unten in Höhe von 3,8 Mio. Franken. Effektiv reduzierten sich somit die
Personalkosten um 4,7 Mio. Franken, respektive um 10 Prozent.

Die Sachkosten (Produktion, Honorare u.a.) betrugen im Jahr 2004 rund 21,7
Mio Franken, fast 16 % weniger als im Vorjahr. Bereits 2003 war eine
Reduktion der Sachkosten um rund 24 % zu beobachten. Bedeutendste
Einzelposten bilden bundesintern fakturierte Druckkosten des BBL und externe
"Honorare und Dienstleistungen Dritter". Die Aufwendungen für die externe
Erstellung von Produkten der Öffentlichkeitsarbeit sanken im Jahr 2004
erneut leicht auf noch 2,2 Mio Franken.

Übersicht:

Angaben in Franken  / 2003 / 2004 / Veränderung in %

Bund gesamt / 73'599'568 /  60'984'218 / - 17,2 %
Personalkosten / 47'854'543 / 39'308'053 / - 17,9 %
Sachkosten / 25'745'025 / 21'676'165 / - 15,8 %
Beschäftigte (umg. 100%) / 286 / 252 / - 11,8 %

Die Informationsdienste der Departemente stehen auch weiterhin unter
Spardruck. Die Entlastungsprogramme des Bundes und insbesondere auch die
Aufgabenverzichtsplanung im Bereich der Verwaltung verlangen zusätzliche
Einsparungen im Kommunikationsbereich.

Mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes (NRM) sollen bei der Erhebung der
Kosten die Transparenz verbessert, das Erhebungsverfahren überarbeitet und
der Erhebungsumfang ausgeweitet werden. Entsprechende Kostendaten werden
erstmals im Frühjahr 2008 über das Rechnungsjahr 2007 zur Verfügung stehen.
Auf eine Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für die Jahre 2005
und 2006 nach dem heutigen Erhebungsverfahren wird hingegen verzichtet.

Methode

Zum fünften Mal hat die Bundesverwaltung 2004 eine Erhebung zu den Kosten
der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes durchgeführt. Die detaillierte Erhebung
der Daten basiert auf einem Modell der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Die
Kosten für die Informationstätigkeit von Departementen und Ämtern können im
Rahmen des Voranschlags nicht in entsprechenden Kreditpositionen gesondert
ausgewiesen werden. Grundlage bilden die von den Departementen, der
Bundeskanzlei und den Bundesämtern nachträglich ermittelten Personal- und
Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit. Die Vollkostenrechnung enthält Lohn-
und Arbeitsplatzkosten, Kosten der Medienarbeit, Druck- und
Gestaltungskosten von Publikationen, Übersetzungskosten, Kommissionen und
Honorare Dritter, Internet und Intranet, die interne Information sowie
spezifische Informatikkosten.

Nicht berücksichtigt werden unter anderem gesetzlich vorgeschriebene
Aktivitäten (z.B. die Abstimmungserläuterungen), Publikationen (soweit sie
die den Charakter reiner Vollzugshilfen haben, z.B. für die Anwendung von
Vorschriften), Bürgerbriefe, Beschwerde- und Kundendienste,
Kommunikationsanstrengungen der Botschaften und Konsulate im Ausland,
insbesondere aber auch Angaben im Zusammenhang mit Informations-Kampagnen,
wie z.B. die AIDS-, Alkohol- und Tabakprävention,
Entwicklungszusammenarbeit, etc. In der Regel werden letztere aus
Sachkrediten und Subventionen finanziert. Eine abschliessende Übersicht über
diese Aktivitäten und die daraus resultierenden Kosten ist aufgrund der
vorhandenen Daten nicht möglich.

Eidg. Finanzdepartement, Kommunikation
Schw. Bundeskanzlei, Informationsdienst

Weitere Auskünfte:
Thomas Abegglen, BK, Tel. 031 / 323 08 35
Urs Baumgartner, EFV, Tel. 031 / 322 61 39 (Fragen zur Erhebungsmethode)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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