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Pensionskassenreformen des Bundes: Entscheide im kommenden Herbst zu erwarten


MEDIENMITTEILUNG

Pensionskassenreformen des Bundes: Entscheide im kommenden Herbst zu
erwarten

10. Jun 2005 (EFD) Das Eidg. Finanzdepartement EFD hat heute die
Landesregierung über den Stand der Reformarbeiten im Bereiche der 2. Säule
des Bundes orientiert. Nach den Sommerferien soll die Botschaft für die
Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB)
vorgelegt werden, die für die Versicherten von PUBLICA einen Wechsel vom
Leistungs- zum Beitragsprimat bringt. Gleichzeitig wird das EFD Vorschläge
machen für das weitere Vorgehen bezüglich Rentenbestände in den
Pensionskassen der ehemaligen Bundesbetriebe.

In Erfüllung einer Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
(00.3179) beauftragte der Bundesrat am 19. Januar 2005 das Eidg.
Finanzdepartement EFD, noch im ersten Quartal die Botschaft zur
Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKBG)
vorzulegen. Gleichzeitig wurde eine Projektorganisation unter der
Federführung des EFD und mit Vertretern des UVEK sowie derehemaligen
Bundesbetriebe Post und SBB beauftragt, Lösungsvorschläge zur Behandlung der
Rentenbestände unabhängig vom Primatwechsel auszuarbeiten und dem Bundesrat
bis Ende 2005 einen Bericht vorzulegen. Damit wurde zum Ausdruck gebracht,
dass mit der Regelung für das Bundespersonal auch die Probleme der
Pensionskassen derehemaligen Regiebetriebe SBB und Post einer Lösung
zuzuführen seien.

Heute Freitag hat sich der Bundesrat über den Stand der Arbeiten und das
weitere Vorgehen informieren lassen . In den nächsten Wochen sollen noch
Konsultationen stattfinden, unter anderen mit den Personalverbänden des
Bundes. Spätestens im September will der Bundesrat die Vorlage über die
Totalrevision des PKB-Gesetzes zu Handen der vorberatenden Kommissionen
verabschieden. So kann der Erstrat die Vorlage in der Wintersession
behandeln. Die Verabschiedung der Botschaft fällt zusammen mit der Abgabe
des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe Rentnerkasse.

Die Probleme und mögliche Lösungen

Mit der PKB-Gesetzesrevision ist vorgesehen, dass der Versicherungsbeginn
für die Bundesangestellten auf 25 Jahre und das technische Rücktrittsalter
auf 65 Jahre erhöht werden. Das bedeutet, dass die Versicherten die volle
Rente nach 40 Beitragsjahren erst mit dem vollendeten 65. Altersjahr (statt
bisher 62. Altersjahr) beziehen können.

Gleichzeitig mit dem Primatwechsel werden die Verluste auf den vorzeitigen
freiwilligen Pensionierungen eliminiert. Eine vorzeitige Pensionierung
zwischen dem 60. und 65. Altersjahr bleibt weiterhin möglich. Die Renten
werden indessen versicherungsmathematisch korrekt gekürzt, damit die
Pensionskasse keine Verluste mehr erleidet.

Schaffung einer Rentnerkasse PUBLICA?

Ein wichtiges Problem von PUBLICA ist heute der hohe Bestand an Rentnerinnen
und Rentnern. Allfällige Sanierungsmassnahmen zu Gunsten von PUBLICA müssen
nach geltender Regelung von den aktiv berufstätigen Versicherten für die
Rentnerinnen und Rentner mitfinanziert werden. Zu klären war darum, wie
angesichts bereits bestehender Garantiepflichten des Bundes eine gerechte
Lastenverteilung zwischen Rentenbeziehenden, Beitragspflichtigen und dem
Bund herbeigeführt werden kann. Eine mit einer Leistungsgarantie
ausgestattete Rentnerkasse ist dabei eine mögliche Lösung. Zusätzliche
notwendige Abklärungen über die finanziellen Auswirkungen der Bildung einer
Rentnerkasse erforderten mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen.

Das EFD wird dem Bundesrat mit der Botschaft beantragen, eine Rentnerkasse
zu schaffen. In ihr werden sämtliche Rentnerinnen und Rentner vereinigt,
welche sich zum Zeitpunkt der Einführung des Beitragsprimats bereits im
Ruhestand befinden. Im Gegenzug dazu verzichtet PUBLICA auf alle übrigen
Bundesgarantien.

Pensionskassen SBB und Post

Die gemischte Arbeitsgruppe Bund - ehemalige Bundesbetriebe Post und SBB
wird dem Bundesrat ihren Bericht ebenfalls nach den Sommerferien
unterbreiten können. Gestützt darauf wird die Landesregierung entscheiden,
auf welche Art und Weise und in welchem Umfang der Bund an die Sanierung der
Pensionskassen von Post und SBB beitragen soll. Getrennt von der Botschaft
zur Revision des PKB-Gesetzes soll dann allenfalls dem Parlament eine
separate Vorlage mit den gesetzlichen Grundlagen unterbreitet werden.

Leistungsprimat: Die Renten richten sich nach dem Einkommen der Versicherten
im Zeitpunkt der Pensionierung.

Beitragsprimat: Die Renten richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten:
die Leistungen ermitteln sich aus dem angesparten Kapital. Das
Beitragsprimat ist gegenüber dem Leistungsprimat administrativ einfacher.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65

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